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1.188 Ergebnisse für alg sgb arbeitslosengeld

Krankengeld ausgelaufen - was nun?
vom 19.7.2010 25 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin auf Grund eines Bandscheibenleidens von der Krankenkasse zum 10.04.10 ausgesteuert worden und beziehe nun seitdem eigentlich (auf 12 Monate befristet) Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit (wurde auch zunächst genehmigt). ... Was kann bzw. muss ich machen, dass ich zumindest das ALG I weiter beziehen kann.
rückwirkende Krankenkassenkündigung bei ungerechtfertigtem Alg II-Bezug
vom 23.5.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Guten Morgen, für eine Klientin im Betreuungsbereich habe ich folgende Frage: So, wie es sich darstellt, hat sie bis April 2007 ungerechtfertigterweise Al II bezogen. Die Gemeinde hat eine Rückforderung an sie gestellt und ihr mitgeteilt, dass die Gemeinde rückwirkend zum 30.04.2006 die Krankenkasse gekündigt hat. Die Krankenkasse beruft sich auf diese Kündigung zum 30.04.2006, auch wenn sie erst jetzt erfolgte, und verweigert meiner Klientin die Weiterversicherung mit der Begründung, dass ihr Weiterversicherungsanspruch zum 01.05.2006 abgelaufen sei.
Unterhalt an die ARGE erstatten
vom 26.1.2008 36 € Historischer Preis
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Meine Ehefrau bezieht seit 1.11.07 wieder ALG II. ... Leitfaden zum Arbeitslosengeld II von der Fachhochschule Frankfurt, kann die ARGE zunächst nach SGB II (Sozialgesetzbuch) eine Unterhaltsforderung ermitteln. ... Dieses Geld unterliegt dem Vermögensfreibetrag nach SGB II, ALG II wird ihr also dennoch ausgezahlt.
ALGI- Zumutbarkeitsregelung
vom 20.2.2011 44 € Historischer Preis
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Ich bin arbeitssuchend und beziehe ALG1.(20 Jahre gerabeitet) Darf ich Vermittlungsvorschläge der AA ablehnen aufgrund der Zumutbarkeitsregelung, die besagt, dass ich keine Stellen innerhalb der ersten 3 Monate annehmen muss, bei denen das Entgelt mehr als 20% weniger als mein letztes Gehalt,betragen? Da die AA mein letztes Gehalt kennt,verstehe ich nicht, warum ich dennoch solche VV bekomme. Unter anderem bekomme ich VV, deren Qualifikationsanforderungen ich gar nicht habe.