Sehr geehrte Damen und Herren, mein Sohn wird im Januar 2009 6 Jahre alt und wird ab September 2009 die Schule besuchen. Ich bin von der Mutter seit 5 Jahren getrennt, wir leben aber nur ca. 10 Km von einander entfernt.Das Umgangsrecht wöchentlich Mittwoch 9h bis Donnerstag 17h musste gerichtlich festgelegt werden.Für weitere Umgangszeiten bzw.Änderungen wurde uns vom Gericht die Klärung bei der Elternberatungsstelle der Caritas empfohlen/auferlegt. Seit mein Sohn den Kindergarten besucht(seit Mai 2006) wurde das Umgangsrecht auf wöchentlich Freitag Mittag bis Samstag Abend festgelegt,seit Januar 2008 alle 14 Tage sogar bis Sonnntag Mittag.Beides wurde bei der Elternberatungsstelle vereinbart.Die Mutter möchte nun(da sie einen neuen Partner hat welcher 4 Kinder hat) auch ein komplettes Wochenende mit unserem Sohn verbringen.Da ich auf den wöchentlichen Umgang nicht verzichten möchte haben wir bei der Elternberatungsstelle vereinbart,dass mein Sohn ein Wochenende komplett bei mir ist(Freitag bis Montag) und in der Woche zum Wochenende hin, welches er bei der Mutter verbringt, von Donnerstag 17h bis Freitag 19h bei mir verbringt.Plötzlich möchte die Mutter die Regelung zum Wochenende hin ,welches er bei ihr verbringt so nicht mehr und teilte mir telefonisch mit,dass unser Sohn von Donnerstag Mittag bis Freitag Mittag bei mir verbringen kann,wobei zu berücksichtigen ist, dass unser Sohn am Freitag Vormittag im Kindergarten ist und mir es beruflich nicht möglich ist ab Donnerstag Mittag meinen Sohn zu mir zu nehmen.Ich war damit nicht einverstanden und teilte ihr dies am Telefon auch mit.Daraufhin hat sie mir per Anwaltsschreiben mitgeteilt,dass ab sofort der Umgang wieder so stattfinden soll wie gerichtlich vereinbart(Mittwoch 9h bis Donnerstag 17h) wobei der Kindergartenbesuch zu berücksichtigen sei.