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Diese Antwort ist vom 30.01.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Da Ihr Haus offenbar nur zu einem geringen Betrag belastet ist, würde der Insolvenzverwalter die Immobilie verkaufen und mit dem Erlös - nach Abzug der EUR 13.500,00, die offenbar durch eine Grundschuld oder Hypothek gesichert sind - an Ihre Gläubiger verteilen, um Ihre Schulden zu tilgen. Der Insolvenzverwalter berücksichtigt hier nur die Interessen Ihrer Gläubiger und schaut nicht auf Ihre finanzielle Situation und auch nicht auf die Staatskasse (Vermeidung von Hartz IV oder Wohngeld). Er wird daher erkennen, dass Sie über erhebliches Vermögen von über EUR 280.000,00 verfügen, und diese zu Geld machen.
Aus meiner Sicht sollten Sie entweder versuchen, Ihre Schulden durch die Aufnahme von weiteren Krediten zu tilgen, die sie ebenfalls mit Grundschulden an der Immobilie sichern und abtragen, oder das Haus jetzt zu verkaufen, Ihre Schulden zu bezahlen und dann ggf. mit dem Rest eine kleinere Immobilie oder auch Eigentumswohnung zu erwerben.
Ich bedaure, keine andere Auskunft geben zu können, und wünsche noch eine angenehme Woche.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elke Scheibeler, Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller
30.01.2012 | 12:22
Wir haben bereits eine Schuldensanierung laufen wobei wir derzeit 250 Euro abzahlen. Nun sind allerdings ja noch einige Gläubiger hinzugekommen. D. h. die derzeit ja voll verteilte Sanierungsrate müsste erhöht werden. Ich würde jetzt gern wissen, ob bei einem eigentlich unpfändbarem Einkommen meines Mannes und mir aus Ihrer Sicht die Wahrscheinlichkeit hoch liegt, dass sich die nunmehr noch dazugekommenen Gläubiger hier dann auf einen Vergleich einlassen. Denn meine größte Angst ist hier das Finanzamt, was derzeit wg. noch ausstehender Umsatzsteuer nach Buchprüfung noch 6500 Euro haben möchte. Wie sind da ihrer Meinung nach die Chancen, da ich hier meine, dass das FA der schwierigste neue Gläubiger sein wird. Hier sei allerdings zu erwähnen, dass sich die Schulden hier nur gegen meinen Mann richten und nicht gegen mich und das Erbbaurecht am Haus mir und meinem Mann jeweils hälftig gehört.
Einen Kredit zur Tilgung der Restschulden wird wohl eher schwierig werden, da die bereits durch die laufende Schuldensanierung gekündigten Kredite mit einer neg. Schufa einhergehen wo halt nur die Vergleiche vermerkt sind.
Oder bestehen aufgrund der Immobilie da ggf. trotzdem Möglichkeiten?
Es wäre ärgerlich wenn das Schuldensanierungsverfahren nun den Bach runterginge, da hier im Hinblick auf die bisherigen "alten" Gläubiger die Sache nunmehr schon seit 4 Jahren läuft und einige Dinge bereits kurz vor der Abbezahlung stehen, da eine Schuldensanierung ja ebenfalls genauso lange Laufzeit haben soll wie eine Insolvenz und nicht länger.
MfG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
30.01.2012 | 12:32
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Nachfrage ist entgegen den Regeln des hiesigen Forums keine Verständnisfrage, sie enthält mehrere zusätzliche Fragen und auch weiteren Sachverhalt. Daher lediglich aus Gründen der Kulanz noch folgende kurze weitere Stellungnahme:
Das Finanzamt ist meist ein unangenehmer Gläubiger, jedoch ist es erfahrungsgemäß in einigen Fällen bereit, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu akzeptieren, die dann aber auch eingehalten werden muss. Wenn Sie derzeit natürlich Zahlungen leisten, die Ihre Leistungsfähigkeit übersteigen, wird dies schwierig. Ggf. haben Sie aber durch Aufnahme von zusätzlichen 400-Euro-Jobs die Möglichkeit, Ihre Einkommenssituation zu verbesern und einen höheren monatlichen Betrag zu zahlen.
Wie hoch aber die Wahrscheinlichkeit einer Einigung mit allen Gläubigern ist, kann ich ohne genaue Kenntnis der einzelnen Forderungen und deren Höhe nicht sagen.
Auch ob Sie einen weiteren Kredit unter Besicherung durch die Immobilie erhalten werden, ist letztlich Verhandlungssache. Wenn Sie negative Schufa-Einträge haben, ist dies natürlich schwierig. Ggf. haben Sie aber die Möglichkeit, aus dem Verwandtenkreis weitere Sicherheiten zu stellen wie Bürgschaften o.ä.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, Ihre gesamte Situation durch einen insolvenzrechtlich versierten Anwalt vor Ort prüfen zu lassen. Eine bloße Beratung in diesem Forum ohne Einsicht von Unterlagen kann dies nicht ersetzen, sondern soll Ihnen lediglich eine erste Einschätzung an die Hand geben.
Ergänzung vom Anwalt
30.01.2012 | 11:29
Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Hinweis eines aufmerksamen Lesers ergänze ich meine Antwort wie folgt. Der letzte Satz im ersten Absatz ist wie folgt abzuändern:
Er wird daher erkennen, dass sie über erhebliches Vermögen von EUR 16.000,00 haben, und dieses zu Geld machen.
Ich hatte hier beim Kaufpreis eine "0" zuviel gelesen. An meiner Antwort an sich ändert sich aber nichts. Auch eine Immobilie, die mit EUR 16.000,00 frei ist, würde verwertet werden.