Erneute Bonitätsprüfung beim angefragten Pfandtausch und Ablehnung desselbigen
vom 11.6.2021
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Haben wir nicht ein begründetes Bedürfnis, da wir unsere Situation durch einen Umzug verbessern wollen und durch den Verkauf unsere derzeitigen Immobilie auch bestimmte Verbindlichkeiten ablösen wollen.