Die Vermieterin bestand auf diese Form des Vertrages, da sie in fünf Jahren Eigenbedarf geltend machen möchte und dies auch im Vertrag entsprechend vermerkt hat. Da ich aber auch vor Ablauf der fünf Jahre das Mietverhältnis ordentlich kündigen können möchte, wurde folgender (handschriftlicher) Zusatz verfasst und unter "Sonstige Vereinbarungen" dem Vertrag hinzugefügt: "Trotz der zeitlichen Befristung ist der Mieter berechtigt, nach einem Jahr das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen." ... Den Vertrag habe ich so auch bereits unterschrieben.