Schönheitsreparaturen bei Gewerbefläche
vom 5.9.2018
52 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Beim Auszug klärten wir mit unserem Vermieter ob wir diese rückbauen sollen und ob Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen. Da der Nachmieter bereits feststand, lies er uns wissen, der Nachmieter würde die Trockenbauwände so wie gegeben mitübernehmen, die Wände der Miethalle und der Büros müssten jedoch gemäß unserem Mietvertrag - gestrichen werden. ... Da der Vermieter niemals die Aufarbeitung der Böden persönlich oder schriftlich mit uns abgesprochen hatte sind wir etwas geschockt.