Hartz IV für Freiberufler: Kein Anspruch auf Arbeitszimmer?
beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin freiberufliche Webdesignerin und mußte vor einem Monat aufgrund meiner derzeitigen Auftragslage eine Einkommensaufstockung nach SGB II beim Jobcenter beantragen. Dort bin ich als Selbständigtätige gemeldet und erhalte nun Unterstützung in Abhängigkeit meines erzielten Gewinns. Meine Tätigkeit führe ich in meinem häuslichen Arbeitszimmer durch.