Drohender Mahnbescheid wg. offenen Forderungen aus Bauwerksvertrag
| 06.01.2009 14:24
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Im Oktober 2004 schlossen wir einen notriell beurkundenten Bauvertrag nach dem Werkvertragsrecht des BGB. Die Bauabnahme war Mitte 12.2005 obwohl ein Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen (Außenputz, etc.) witterungsbedingt noch nicht erbracht waren. Eingezogen sind wir Ende 12.2005. Zu diesem Zeitpunt waren 88% des Werklohnes von uns pünklich bezahlt worden.
Zwischen Februar 06 und Dez 07 stellte uns der GU 17 Rechungen mit in Summe min. 37 verschiedenen Positionen. Dazu erhielten wir 6-7 Gutschrifen. Min. 2 Gutschrifen stehen immer noch aus.
Die ersten 9 Raten bezahlten wir stets pünklich und komplett (die o.g. 88%). Diese waren bzgl. Rechungsstellung relativ einfach, da z.B. 10% vom ges. Werklohn mit Einreichen des Baugesuchs fällig waren.
Als es aber dann bzgl. Rechungsstellung komplizierter wurde, kamen vom GU nur noch sehr fehlerhafte Rechungen. Z.B. wurden uns Leistungen in Rechung gestellt, die wir nie beauftragt und nie bekommen haben, manche Dinge erschienen auf den Rechnungen mehrfach, dann gab es Rechnung, wo man vergessen hatte die Gutschrift über die in Eigenleistung erbachte Teilleistung anzurechnen, die zuvor in den Angeboten gemachten Zusagen zu Einheitspreisen z.B. beim Estrich im UG wurden plötzlich verändert (angeboten wurde der qm für 13,80 €, abgerechnet wurde er aber mit 27,80 €), es gab Dinge die zu unterchiedlichen Preisen auf unterschiedlichen Rechungen versucht wurden abzurechnen usw.
Wir antworteten immer sofort auf diese falschen Rechungen, erklärten ausführlich, was unserer Meinung nach nicht korrekt war, erklärten wie es korrekt sein müsste, baten umgehend um korrigierte Rechungen und versicherten stets, dass wir sofort nach Erhalt der korrigierten Rechnung zahlen würden.
Einmal haben wir sogar eine größere Teilsumme einer Rechung für Positionen beglichen, die aus unserer Sicht i.O. waren, obwohl die komplette Rechung an 10 von 21 Positionen fehlerhaft war.
Der GU hat in diesen ca. 12 Fällen nur ein eiziges mal geantwortet, den Rest unserer Scheiben (sogar Einschreiben) lies er unbeantwortet.
Jetzt, wo seine Ansprüche Ende 2008 verjährt wären, hat er uns zuerst versucht unter Androhung eines Mahnverfahrens zum Verzicht der Einrede zu bewegen. Als wir dies anlehnten hat er am 30.12.08 angeblich ein Mahnverfahren gegen uns angestrengt und uns seine Gesamtforderungen plus Verzugszinsen ab Feb. 06 zugesandt. Die Gesamtforderung entspricht genau der Summe der falschen Einzelrechungen, so als ob er nie ein Schreiben von uns gelesen hätte.
Ich habe in den letzten 3 Tagen versucht, mir einen Überblick darüber zu verschaffen, was wir ihm wirklich noch schulden, was anhand der vielen falschen Rechungen und falschen oder fehlenden Gutschirften gar nicht so einfach ist.
Ich komme daraufhin zur Überzeugung, dass ca. 1/3 seiner Forderungen gerechtfertigt sein könnten. Die Verzugszinsen habe ich ganz raus gelassen. Aber 100% sicher bin ich mir wegen der vielen falschen Rechungen eben nicht. Der Betrag ist eher für mich wichtig, als Anhalstpunkt wo wir in etwa stehen. Es könnte sein, dass ich mich entweder zu meinen oder zu seinen Gunsten verrechnet habe. Meine Aufgabe ist es ja nicht die Rechung zu stellen. Im BGB gibt es doch bestimmt einen Passus, der den Erbringer einer Leistung verpflichtet diese Leistung ordentlich und fehlerfrei in Rechnung zu stellen (z.B. § 632a Abs. (1) )?
Meine Frage lautet nun, wenn nächste Woche der Mahnbescheid kommt, soll ich in Gänze widersprechen, da ich nicht sicher sein kann, dass das was ich ausgerechnet habe stimmt oder soll ich 30% anerkennen (die ich dann sofort bezahlen müsste) und den 70% widersprechen?
Den Verzugszinsen würde ich auf jeden Fall widersprechen, denn wir haben uns stets bemüht die Dinge so zeitnah wie möglich zu klären. Es lag nicht an uns, dass das Ganze so lange verschleppt wurde.
Wie würde den ein einem strittigen Verfahren solch ein Verhalten vom Gericht bewertet weden? Vorausgesetzt ich kann den o.g. Sachverhalt stichhaltig beweisen (was ich denke ich kann)?
Ist es ratsam, dass wir uns - falls es zum Verfahren kommen sollte - vor dem AG zunächst selbst vertreten?
Trifft nicht Ihr Problem?
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