Schaden durch Flieswasser vom Nachbargrund
Guten Abend, wir haben mit Baugenehmigung einen Pferdestall mit Koppeln hinter unserem Haus gebaut. Direkt dahinter grenzen ca. 3,5ha Gemeindegrund an, der früher zum größten Teil eine Auffüllhalde war und zu einem Teil Biotopfläche. Bereits bei Erteilung der Baugenehmigung wurde in einem Aktenvermerk des LRA festgehalten, daß das Flieswasserproblem, das durch das Gemeindegrundstück auf unserem Gelände entsteht, bis Ende 2006 behoben werden muss.