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Sozialbetrug - Schaden 95 000 Euro

16. September 2019 15:51 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Kinder

Hallo,

Ich lebe mit der Mutter meiner Kinder und unseren 2 Kindern zusammen. Wir bezogen mehrere Jahre ALG2. Nun hat sich herausgestellt dass wir uns durch Falschangaben wohl des Sozialbetrugs schuldig gemacht haben. Das Jobcenter ist grade dabei unsere Kontoauszüge auszuwerten. Die Schadenssumme beläuft sich nach meiner Rechnung auf ca. 95 000 Euro.
Die entsprechenden Formulare (Vermögensabfrage) habe immer nur ich ausgefüllt und unterschrieben. Nun befinden sich zur fraglichen Zeit sowohl auf meinem als auch dem Kontoauszügen der Mutter meiner Kinder Geldeingänge die ich nicht dem Jobcenter mitgeteilt habe. Meine habe ich schlichtweg übersehen, die Mutter meiner Kinder hat sie mir einfach nicht mitgeteilt.

1. Wer haftet nun für den Schaden?

Ich weiss dass ab einer Summe von 50 000 Euro Gefängnis droht.

2. Werden in dem Fall die 95 000 Euro durch 2 geteilt? Sodass ich "nur" für die 47500 verantwortlich gemacht werde? Und so mit einer Bewährungsstrafe davon käme.

3. Wie sieht es aus wenn ich die komplette Schadenssumme sofort (noch vor dem Schuldspruch) zurückzahle? Steht dann immernoch eine Schadensumme von 95 000 Euro im Raum für die ich ins Gefängnis gehen kann? Oder dann evetuell nur eine Geldstrafe auf mich zukommen würde weil der Schaden beglichen wurde.

Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst gehe ich davon aus, dass es Ihnen nicht um die Frage der „Haftung" geht sondern um die strafrechtlichen Folgen. Daneben werden Sie selbstverständlich (in der Regel nach Anhörung) für die fraglichem Zeit Räume Aufhebungs – und Erstattungsbescheide bekommen und die überzahlten Beträge zurückzahlen müssen.

Strafrechtliche Verantwortung ist grundsätzlich vom Verschulden und im Falle des Betruges von vorsätzlichem Handeln abhängig.

Wenn die Formulare nur von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben wurden, wird man möglicherweise Ihrer Partnerin Kenntnis von den falschen Angaben und Vorsatz diesbezüglich nicht nachweisen können, so dass möglicherweise deren Strafbarkeit nicht in Betracht kommt.

Die Einlassung Sie hätten IhreZahlungseingänge übersehen, ist bei dieser Größenordnung und dem Zeitraum kaum glaubhaft. Mit der Einlassung, Ihre Partnerin habe Ihnen Zahlungseingänge nicht mitgeteilt (abgesehen davon, dass, da Sie ja von dem Geld gelebt haben, auch dies kaum glaubwürdig ist) belasten Sie natürlich Ihre Partnerin.

Im Ergebnis müssen Sie also (dies ist aber lediglich eine unsichere Prognose aufgrund ihrer nicht sehr ausführlichen Angaben) damit rechnen, dass zumindest Sie wegen Betruges verurteilt werden.

Sie sind strafrechtlich in jedem Fall für den Gesamtschaden verantwortlich.

Auch bei einem Gesamtschaden von 95.000 € ist aber grundsätzlich eine Bewährungsstrafe nicht ausgeschlossen. Dies hängt aber von vielen zusätzlichen Faktoren ab (Vorbelastungen, Verhalten nach der Tat, Verwendung der Gelder usw.) die sich aufgrund Ihrer Angaben schlicht nicht beurteilen lassen.

Wenn Sie die Summe sofort zurückzahlen, ändert dies am strafrechtlichen Vorwurf und an der Schadenshöhe nichts. Allerdings wird selbstverständlich Schadenswiedergutmachung in ganz erheblicher Weise strafmildernd berücksichtigt.

Ich empfehle Ihnen dringend(!), sich weder gegenüber dem Job Center noch gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft zu der ganzen Angelegenheit zu äußern. Sie sollten unbedingt vorher einen Rechtsanwalt konsultieren, damit Sie dieser aufgrund der Gesamtumstände, die ich nicht kenne und die sich auch im Rahmen einer derartigen Erstberatung kaum abschließend beurteilen lassen, berät. Der Anwalt wird sodann Akteneinsicht nehmen und eine Stellungnahme für sie abgeben. Unvorteilhafte Äußerungen im Ermittlungsverfahren oder auch gegenüber dem Job Center durch Sie lassen sich auch durch einen erfahrenen Anwalt später kaum „reparieren".


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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