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Kauf eines Laptop mit Mainboard schaden

| 26. Mai 2023 16:46 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Konstantinos Krikis

Ich habe einen gebrauchten Laptop auf Ebay gekauft. Dieser kam abends bei mir an. Beim Versuch ihn anzuschalten passierte jedoch gar nichts. Am nächsten morgen bin ich direkt zum PC-Service und habe dort überprüfen lassen was los ist, nachdem mir der Verkäufer versicherte dass er funktioniert hat bevor er ihn abgeschickt hatte. Der PC-Service hat mir schriftlich bestätigt dass der Laptop einen Mainboard-schaden hat und dies nicht durch Transport passieren kann. Der Laptop war also vor Versand nicht funktionsfähig.
In der Anzeige der Verkäufers wurde versichert dass der Laptop voll funktionsfähig ist und das hat er mir im Chat mehrmals bestätigt. Er hat auch keinen Ausschluss der Garantie hinzugefügt. Beides habe ich natürlich als Bilder gespeichert.
Nun hat der Verkäufer einen Beleg geschickt OHNE Datum auf dem er für die installation von Windows bezahlt hat. Ich habe den Betrieb angerufen und gefragt wann das war und er meinte "vor 2 oder 3 Tagen" Jedoch ist das Paket vor 7 Tagen verschickt worden. Also schwachsinn.

Es geht zwar "nur" um 400€ aber ich möchte das nicht durchgehen lassen. Wie stehen meine Chancen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Vorab möchte ich kurz den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie erklären. Bei der Gewährleistung handelt es sich um gesetzliche Ansprüche, welcher prinzipiell bei jedem Kaufvertrag gelten. Bei der Garantie handelt es sich um zusätzliche Ansprüche, die ein Verkäufer oder Hersteller freiwillig zu den gesetzlichen Ansprüchen hinzugeben kann.

Eine freiwillige Garantie hat der Verkäufer wohl nicht übernommen. Übrig bleiben somit nur die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach §§ 437 und folgende BGB. Diese gelten automatisch und von Gesetzeswegen, können aber ausgeschlossen werden. Diesen Ausschluss muss der Verkäufer jedoch explizit erklären. Sie schreiben, dass der Verkäufer die Garantie nicht ausgeschlossen hat, weswegen ich davon ausgehe, dass hiermit auch gemeint ist, dass die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde.

Dass der Laptop einen Sachmangel in Form des defektes Mainboards nach § 434 BGB hat wird vorliegend vom Verkäufer wohl nicht bestritten. Dieser Defekt müsste auch bei Gefahrübergang vorgelegen haben, also schon beim Versenden des Laptops. Dies wird gemäß § 477 Absatz 1 Satz 1 BGB vermutet, wenn der Mangel innerhalb eines Jahres ab Lieferung auftritt. In Ihrem Fall kam der Laptop schon defekt an. Somit lag ein Sachmangel bei Gefahrübergang vor. Der Verkäufer hat jedoch die Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen.

Prinzipiell steht Ihnen somit das Recht zu, vom Verkäufer Nacherfüllung, also die Reparatur des Laptops zu verlangen, gemäß §§ 437 Nr. 1, 434, 439 BGB. Hierzu empfehle ich, dem Verkäufer eine Frist zu setzen, bis wann die Reparatur erfolgt sein muss (das explizite Setzen einer Frist ist wichtig!). Dies sollten Sie so tun, dass Sie dies später auch beweisen können. Sollte der Verkäufer die Reparatur ernsthaft und endgültig verweigern und/oder die Frist erfolglos ablaufen, so können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei der Erklärung des Rücktritts sollten Sie ebenfalls wieder eine Frist setzen, bis wann der Kaufpreis zurückgezahlt werden muss. Ich empfehle jeweils eine Frist von 2 bis 3 Wochen.
Sollte der Verkäufer sich weiterhin weigern den Kaufpreis zurückzuzahlen, so müssten Sie gegen den Verkäufer das Mahnverfahren einleiten oder Klage erheben.

Sollte der Verkäufer Sie bewusst getäuscht haben, so kämen auch weitere rechtliche Anspruchsgrundlagen in Betracht, auf welche Sie die Pflicht zur Rückzahlung des Kaufpreises stützen könnten. Dass der Verkäufer Sie bewusst bzw. arglistig getäuscht hat wird jedoch nur schwer zu beweisen sein, weswegen ich dennoch empfehle, wie oben beschrieben vorzugehen, also dem Verkäufer zunächst eine Frist zur Reparatur und danach zur Kaufpreisrückzahlung zu setzen.

Aus rein praktischer Sicht empfehle ich zusätzlich den Ebay-Support und, sofern Sie über PayPal gezahlt haben, den PayPal-Support zu kontaktieren. Gegebenenfalls haben Sie hierdurch die Möglichkeit schneller an Ihr Geld zu gelangen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 28. Mai 2023 | 00:25

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Absolut Perfekte Antwort. Verständlich und ausführlich erklärt inklusive einer groben Anleitung was ich nun zu tun habe. Die wohl best investierten 30€ dieses Jahr von meiner Seite.
Danke Danke! An die Webseite und den Anwalt.

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