Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, ich habe aktuell ein Problem mit einer Autowerkstatt, zu dem ich Ihren Rat erbitte: Ich hatte mit meinem Neufahrzeug Suzuki Splash (Erstzulassung 06/2010, 3.000 km) einen geringen Blechschaden an Kotflügel, nachdem mein Auto auf einem Parkplatz auf ein gegenüberstehendes Fahrzeug gerollt war, da offensichtlich während meines Einkaufs der Gang herausgesprungen ist (oder ich vergessen hatte, den Gang einzulegen?) Wegen meiner Vollkaskoversicherung brachte ich das Fahrzeug zur Reparatur in eine Vertragswerkstatt der Versicherung (keine Suzuki-Vertragswerkstatt). ... Ich habe das Fahrzeug nicht angenommen, sondern in die Werkstatt zurückbringen lassen.