Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Pfusch in der Autowerkstatt - was tun?

14. August 2010 01:04 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Abdul-Karim Alakus

Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

ich habe aktuell ein Problem mit einer Autowerkstatt, zu dem ich Ihren Rat erbitte:

Ich hatte mit meinem Neufahrzeug Suzuki Splash (Erstzulassung 06/2010, 3.000 km) einen geringen Blechschaden an Kotflügel, nachdem mein Auto auf einem Parkplatz auf ein gegenüberstehendes Fahrzeug gerollt war, da offensichtlich während meines Einkaufs der Gang herausgesprungen ist (oder ich vergessen hatte, den Gang einzulegen?)

Wegen meiner Vollkaskoversicherung brachte ich das Fahrzeug zur Reparatur in eine Vertragswerkstatt der Versicherung (keine Suzuki-Vertragswerkstatt). Nach 3 (!) Wochen und mehreren telefonischen Verzögerungserklärungen wurde mir der Wagen heute zugestellt. Statt der besonderen metallic-weißen Lackierung des Sondermodells " Germanys Next Top Modell" war eine anderen weiße Lackierung aufgetragen worden, und zwar über die gesamte Front sowie beide Seiten incl. aller vier Türen. Damit waren auch zwei seitlichen Logos des Sondermodells verschwunden. Der Farbunterschied zum Dach und zum Heck ist deutlich erkennbar. Nach telefonischer Auskunft der Werkstatt habe der Hersteller Suzuki die Sonderfarbe nicht geliefert, so dass die Werkstatt eine ähnliche Farbe verwendet habe. Die Seitenlackierung sei notwendig geworden, um den Farbunterschied zum ausgetauschten Kotflügel zu kaschieren.

Ich bin ziemlich entsetzt über das Ergebnis, insbesondere über die nunmehr 0815-Weißlackierung. Ich habe das Fahrzeug nicht angenommen, sondern in die Werkstatt zurückbringen lassen.
Meine Frage: Wie kann ich jetzt weiter verfahren? Wie kriege ich meinen schönes Sondermodell zurück?

Danke!

Eine frustrierte Autobesitzerin

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Ihnen steht ein Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes im Wege einer Nacherfüllung gem. § 635 BGB bzw. im Wege eines Schadensersatzanspruches gem. §§ 280 Abs. 1 , 249 ff. BGB zu.

Die durchgeführte Reparaturarbeit an dem beschädigten Kotflügel ist ein Sachmangel nach § 633 Abs.2 BGB , da nicht die metallic-weiße Lackierung des Sondermodells „Germany Next Top Model" aufgetragen wurde. Die Farbänderung über die gesamte Front sowie beide Seiten incl. aller vier Türen ist eine Pflichtverletzung im Sinne des § 280 BGB . Somit habe Sie insgesamt einen Anspruch auf Herstellung des ursprünglichen Zustandes.

Ihre Rechte gegenüber der Werkstatt sollten Sie nochmals schriftlich zum Ausdruck bringen und mitteilen, dass nicht die gewünschte Lackierung aufgetragen wurde und durch den Farbunterschied ein Schaden vorliegt. Gleichzeitig sollten Sie ausdrücklich die Neulackierung in die gewünschte metallic-weiß Lackierung verlangen.

Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.

FRAGESTELLER 6. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER