Arbeitsrecht-Abmahnung
vom 30.5.2014
90 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Zum Sachverhalt: Der betreffende 55-jährige Arbeitnehmer (im folgenden AN), ein gelernter Maler und Lackierer, ist bei einem mittelständischem Betrieb (ca. 100 Beschäftigten allein im Produktionsbereich)seit ca. 20 Jahren in der Fertigung eines Türenherstellers beschäftigt. Sein Tätigkeitsbereich umfasst das Verglasen, Schleifen, Lackieren und Verpacken von Türen. Lt.