Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen meiner Tätigkeit wurde ich von meinem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber für insgesamt sechs Monate nach England entsendet, um dort im Rahmen eines Forschungsprojekts an einer Universität Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu leisten, jedoch auch weiterhin bei Bedarf meine üblichen vertraglichen Pflichten wie die Unterstützung von anderen Projektkunden etc. durchzuführen. ... Ich wurde weiterhin von meinem deutschen Arbeitgeber bezahlt und war vertraglich auch weiterhin nach deutscher Rechtsgrundlage angestellt. ... Der Verpflegungsmehraufwand wurde mir vertraglich festgelegt nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt, zur Miete habe ich vom AG eine pauschale monatliche Zuzahlung erhalten (ca. 50% der Mietkosten). 5) Gesetzt den Fall ich wollte ab beispielsweise dem 01.06.2015 längerfristig nach England ziehen, hätte dies negative Auswirkungen auf meine zu diesem Zeitpunkt bereits eingereichte Einkommenssteuererklärung für 2014, in der ich den gewöhnlichen Wohnsitz noch in Deutschland hatte?