Unterhalt (bei leerem früheren Haus)
vom 29.6.2009
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Frage: Kann ich vor Gericht mit Erfolg 3/7 der Einkommensdifferenz (also ca. 1.000 EUR) als Unterhalt einfordern, da mein Mann ja nicht mehr in dem gemeinsamen Haus wohnt (er wohnt bei seiner neuen Freundin, ich selbst musste mir eine kleine 2-Zimmer-Wohnung mieten) und wir daher die Kosten dieses Hauses bis zum Verkauf, den ich so schnell wie möglich anstrebe, gemeinsam zur Hälfte aus unserem jeweiligen Einkommen (inkl.