(Zumindest für die 4 Stunden, bis meine Frau zurück ist) Mein Arbeitgeber besteht darauf, dass ich regulär Urlaub nehme. Ich will das nicht mehr. --- Es gibt folgenden Relevanten Satz zum Ausschluss im Arbeitsvertrag: Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen darüber, dass die Vorschrift des §616 BGB, nach dem einem Arbeitnehmer seine Vergütung fortzuzahlen ist, wenn er für eine verhältnismäßig unerhebliche Zeit durch einen nicht in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert ist, durch den über das gesetzliche Mindestmaß hinaus gewährten vertraglichen Zusatzurlaub ausreichend kompensiert und daher abbedungen ist. Der Gesellschaft bleibt vorbehalten, im begründeten Einzelfall hiervon abzuweichen. --- Folgende Fragen: - Muss ich regulär Urlaub nehmen, und ist ein fernbleiben aus wichtigem Grund (Kinderbetreuung) grundsätzlich ausgeschlossen (So lange Urlaubsbudget vorhanden ist) - Ist, falls ich der Arbeit ohne Urlaub fern bleiben darf, der Arbeitslohn wirksam ausgeschlossen Ich finde den Text im Arbeitsvertrag etwas konfus, da er Urlaub, Zusatzurlaub, Fernbleiben der Arbeit und Lohnfortzahlung vermischt.