Ich bin mit einem unbefristetem Vertrag bei einem mittelständigem Unternehmen beschäftigt (ca. 2000 Mitarbeiter) und zur Zeit in Elternzeit. Die Elternzeit hatte ich von Anfang an an eine Teilzeitbeschäfitgung von 28 Stunden wöchentlich geknüpft, habe aber nur einen auf ein Jahr befristeten Vertrag über diese Teilzeit bekommen, der im Januar ausläuft, meine Elternzeit dauert aber noch bis Sommer 2006. ... Hätte der Vertrag überhaupt befistet werden dürfen (es handelt sich nicht um Saisonarbeit) und kann ich für mich das gleiche Recht wie 4 andere Frauen in der gleichen Situation fordern, die alle dieses Jahr in Elternzeit gegangen sind und Teilzeit mit einer Vereinbarung über die gesamte Elternzeit bekommen haben (bei anderen Personalreferenten, die laut meinem Personalreferenten da gegen die Unternehmensvorschriften gehandelt hätten).