Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Die von Ihnen gewünschte befristete Absenkung der Arbeitszeit mit einer Rückkehrgarantie ist zunächst einmal im Gesetz nicht vorgesehen.
Sie haben einen (unbefristeten) Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG
, den der Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen kann. Einen befristeten Teilzeitanspruch kennt das Gesetz nicht. Das bedeutet Sie könnten eine Verringerung der Arbeitszeit beantragen, hätten aber keine Garantie, dass Sie wieder eine Vollzeitstelle bekommen.
Bei einem Teilzeitantrag sind Fristen zu beachten, die sich aus dem Gesetz (§ 8 TzBfG
ergeben).
Den von Ihnen beschriebenen Wunsch können Sie nur durch einen einvernehmlichen Vertrag mit dem Arbeitgeber (bspw. Ergänzung zum Arbeitsvertrag) realisieren.
Einen Abfindungsanspruch sieht das Gesetz nur bei einer betriebsbedingten Kündigung vor. Wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen beenden besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.
Wie bereits ausgeführt ist die Teilzeit in Befristung nicht vorgesehen, deswegen stellt sich die Frage einer Verlängerung nicht.
Ein Teilzeitantrag muss 3 Monate vor dem gewünschten Beginn (am besten schriftlich) geltend gemacht werden und Sie sollen die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
Es gibt keine besonderen Formanforderungen an das Schreiben:
(Muster: Hiermit beantrage ich gem. § 8 TzBfG
die Reduzierung meiner Arbeitszeit von derzeit 39 Wochenstunden auf 30 Wochenstunden. Die Arbeitszeit soll dabei auf Montag bis Freitag zu je 6 Stunden verteilt werden.)
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Beantwortung. Im Prinzip bin ich mit mit meinem AG ja über das Vorhaben einig. Ich möchte keinesfalls einen irreversiblen Teilzeitantrag nach TzBfG stellen, sondern eher eine schon getroffene, mündliche Zusatzvereinbarung schriftlich festhalten. Wäre somit Ihr Mustertext ohne Gesetzesverweis aber mit einem Zusatz, das die Vereinbarung in beiderseitigem Einvernehmen bis 31.12.17 gilt, eine denkbare Lösung? Wie könnte ich noch einfliessen lassen, das, wie in meinem Anliegen geschildert, zwischenzeitliche tarifliche Lohnerhöhungen sowohl auf das gekürzte Gehalt, als auch später bei Rückkehr zum Voll-Gehalt berücksichtigt werden. Muss ich diese Vereinbarung von meinem AG gegenzeichnen lassen oder genügt die einfache Mitteilung (z. B. per interner Firmen-e-mail)
Bitte nochmals um 1-2 ausformulierte Sätze. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Sie sollten einen Zusatzvertrag zum Arbeitsvertrag schließen. Dieser könnte wie folgt lauten:
Die Parteien sind sich einig, dass die wöchentliche Arbeitszeit von ... bis... auf 30 Stunden herabgesetzt wird. Die Absenkung der Arbeitszeit gilt zunächst bis zum ... Die Absenkung der Wochenarbeitszeit kann nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber erneut um ... verlängert werden. Erfolgt keine weitere Absenkung, gilt der ursprüngliche Arbeitsvertrag vom ... mit 39 Wochenstunden. Die Parteien sind sich einig, dass das Gehalt auf Basis von 39 Wochenstunden an den tariflichen Lohnerhöhungen teilnimmt.
Sollte der Arbeitgeber andere Formulierungen verwenden, prüfe ich diese gerne. Sie können sich bei Fragen über die Direktberatung an mich wenden oder über die angegebenen Kontaktdaten.