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1.045 Ergebnisse für kündigung mieter frist fristlos

Vorzeitige Kündigung bei Kündigungsausschluss
vom 22.7.2008 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht. ... Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters weder zu einer Untervermietung der gesamten Mieträume noch zu einer sonstigen dauernden Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt. 2. ... Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.
Gewinnbringende Untermiete ohne Kenntnis des Vermieters
vom 3.7.2014 30 € Historischer Preis
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Der Hauptmieter ist sich bewusst, dass die Untermiete der Zustimmung des Vermieters bedarf und dass das Verschweigen eine Kündigung des Mietvertrages mit sich ziehen kann. ... Kann die Kündigung durch den Vermieter fristlos erfolgen oder sind in dem Hauptmieter/Untermieter die übliche Frist (in diesem Fall 3 Monate) zu gewähren?
Boxenmietvertrag vorzeitig Kündigen dringend!
vom 25.12.2007 25 € Historischer Preis
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Hallo, ich habe für mein Pferd am 31.05.07 einen Einstellvertrag unterschrieben, den man laut Vertrag jeweils zum 1. Mai und zum 1. November jeden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen kann.
Ausstieg aus Mietvertrag mit 3jähriger Kündigungsfrist
vom 21.7.2018 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit mit den gesetzlichen Fristen erklärt werden. 2) Endet das Mietverhältnis durch außerordentliche fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit bzw. bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine ordentliche Kündigung durch den Mieter wirksam geworden wäre, für alle Mietausfälle, die durch das Leerstehen der Mieträume oder dadurch entstehen, daß im Falle der Neuvermietung nicht die bisherige Miete erzielt werden kann. § 546 a BGB bleibt unberührt. 3) Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter eine Mietsicherheit in Höhe von X.XXX,00 Euro auf das vorbenannte Konto zu leisten. ... X.XXX,00 EUR und der ersten Miete schwebend wirksam. ... Die erste Miete haben wir ja noch nicht bezahlt, da wir noch nicht eingezogen sind.
Gewerblicher Raum unterkühlt
vom 31.1.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Leider nicht fristlos, Kündigungsfrist von 3 Monaten. ... Am 31.01.2009 bekam ich ein Schreiben von unseren Vermieter das die Kündigung am 02.12.08 eingegangen ist und der Mietvertrag bis 31.03.09 wirksam ist. Bis zu diesen Termin soll ich die volle Miete und eine Vertragstrafe für den nicht bewirtschafteten Laden bezahlen.
STELLUNGNAHME GEGEN VOLLSTRECKUNGSSCHUTZ ?!
vom 8.1.2011 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Einer unserer Mietparteien (2 Erwachsene, nicht verheiratet, beide sind Mieter, sowie 2 Kinder) mussten wir wegen massiver Störung des Hausfriedens sowie Zahlungsrückständen fristlos kündigen. ... Die Mieter haben sich die Kündigung und das Räunmungsverfahren selbst zuzuschreiben. ... Die Mieter haben weder auf unsere Abmahnungen noch auf die fristlose Kündigung (08/2010) reagiert.
Definition Besitz erkennbar aufgegeben
vom 15.2.2018 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun hat er seit Dezember keine Miete mehr gezahlt und ist somit 2 Monatsmieten im Verzug und ich habe die fristlose Kündigung ausgesprochen. ... Nun habe ich mal zum Thema ein wenig recherchiert und der normale Weg ist ja die Kündigung öffentlich beim Amtsgericht auszuhängen und nach Ablauf dieser Frist, die Räumungsklage zu beantragen. ... Der Mieter hat bei seinem letzten Aufenthalt die Wohnungstür aufgebrochen sodass diese offen steht und der Zugang möglich wäre.
Staffelmietvertrag mit Kündigungsausschluss
vom 9.8.2009 30 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Mietvertrag: $ 4 Ordentliche Kündigung 1. nach $ 557 Abs. (3) schließt der Vermieter die ordentliche Kündigung für den Mieter für vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung aus. ... Gemäß $ 557 Abs. 3 wird das Kündigungsrecht des Mieters für einen Zeitraum von vier Jahren seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung in $ 3 (Fristlose Kündigung) deses Vertrages ausgeschlossen. ... Jetzt zu meiner Frage: Soweit ist der Vertrag ja wirksam, da die 4-Jahres-Frist nicht überschritten wird.
Sonderkündigungsrecht mangelhafte Heizung
vom 26.11.2023 für 52 €
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Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Zum 1.10.23 habe ich einen Mietvertrag für ein WG-Zimmer (insg. 14 Mitbewohner) abgeschlossen. Seit Beginn des Mietverhältnisses funktioniert die Zentralheizung, welche in der Wohnungsausschreibung beschrieben wurde, nicht. Ende Oktober haben wir für jedes Zimmer einen Ölradiator erhalten (mein Zimmer ist 22,5qm groß).
Zeitmietvertrag mit Staffelmiete 4 Jahre
vom 13.2.2007 25 € Historischer Preis
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Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraumes zulässig. ... Von dem Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. Endet das Mietverhältnis und setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache fort, so findet <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/545.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 545 BGB: Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses">§ 545 BGB</a> für Miter und Vermieter keine Anwendung.
Mietvertrag Ferienwohnung kündigen
vom 6.2.2024 für 52 €
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Guten Tag, ich habe eine Ferienwohnung ( voll möbliert) für einen festen Zeitraum von 9 Monaten (01.02.-31.10.24) an eine Singledame vermietet. Nun hat ja das Mietverhältnis erst begonnen. Was ich nicht wusste ist, dass die Dame schwere Alkoholikerin ist.
Soll ich der Räumung zustimmen?
vom 15.9.2005 25 € Historischer Preis
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Im Febr.2005 fristlose Kündigung durch Anwalt.Im Kündigungsschreiben ist nur ein Gesamtsaldo aufgeführt.Da dieser Betrag mit meinen Berechnungen nicht übereinstimmte,schrieb ich Gegenanwalt an und bat um eine genaue Forderungsaufstellung.Dieser Bitte kam er nicht nach,sondern klagte nun den Mietrückstand ein.In dieser Zahlungsklage wurde ich im Juni 2005 durch 2.Versäumnisurteil verurteilt.Räumungsklage zugestellt am 19.7.2005,am 29.9.2005 ist gerichtlicher Termin.Aufgrund gravierender Mietmängel z.B.gesenkter Küchenboden infole eines Wasserrohrbruchs seit 3 Jahren,2 Mietparteien-Heizkosten werden nach m2 beglichen,Vertrag bei Gasversorger läuft auf mich,musste im August für die andere Mietpartei Gaskosten übernehmen,ansonsten wäre gesperrt worden,Gemeinschaftsstrom wie Flurbeleuchtung,Betriebskosten Gas,aber auch Beleuchtung für Räume,die zur anderen Mietpartei gehören laufen auf meinen Stromzähler,habe ich ein Sachverständigengutachten beantragt,welches mir aber erst zum 30.9.zugehen wird. ... (Habe zwei Kinder,die beide jetzt eine neue Schule besuchen) oder ist die Kündigung überhaupt wirksam,da ich den Gesamtsaldo nicht nachvollziehen kann?
Mieterin will ausziehen und ihre erwachsenen Kinder da lassen !
vom 20.11.2008 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Da die Mieterin zudem bislang einen Antrag bei der Arge nicht eingereicht hat, ist sie somit jetzt fast zwei Monate mit der Miete im Rückstand. Was soll ich jetzt machen, wem soll ich die Kündigung schicken, damit ich auch alle Mieter heuten die dort wohnen richtig rausklagen kann ? ... Sie sehen, wieder einmal eine schwierige Sache, wo offenbar der Gesetzgeber den Mieter wieder im Stich lässt !
Mietvertrag Gewerbe beenden
vom 10.3.2023 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, ich habe für ein Geschäft seit 2022 einen Mietvertrag mit der Gemeinde, im November 2022 wurde vom Vermieter komplett die Heizung abgestellt, da vom Vorjahr (wo ich noch nicht Mieter war, die Nachzahlung zu hoch war) .
unfaires vergleichsurteil
vom 20.8.2009 50 € Historischer Preis
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fakten:09/2006 eingezogen,befristeter mietausschluß bis14.3.2009,haben keine kaution gezahlt,da mein mann gleich an einen arbeitgeber geriet der ihn nicht bezahlte,vermieter forderte auch nicht mehr die kaution,auch nicht in sein mahnschreiben im oktober 2008 - offene maisonettenwhg.2 raum,460€ warm 2008 februar haben wir unseren vermieter gesagt das die fenster undicht sind und das sich schimmel bildet.er sagte er kümmert sich darum-nichts ist passiert.daraufhin haben wir die märzmiete 2008 zurückgehalten und haben ihn bis oktober 2008 noch 2 3 mal angerufen wann er sich darum kümmert-keine reaktion. im oktober kam dann ein mahnschreiben von ihm wo er die märzmiete forderte,daraufhin haben wir den mangel schriftlich angezeigt und eine frist gesetzt bis zum 27.10. als antwort kam ein böser brief zurück.daraufhin haben wir vom mieterbund eine fristsetzung schreiben lassen,da schrieb sie das wenn bis zum 30.11. keine mängelbeseitigung passiert die fristlose kündigung eintritt.daraufhin schaltete der vermieter sein anwalt ein,der schrieb das er sich darum kümmert und mahnte nochmal die miete an mit ihren anwaltskosten und der kaution.die tage vergingen bis zum 30.11. am 24.11 kam der architekt des hauses als gutachter vorbei,sagte ja das kann schnell gemacht werden und muß.aber es passierte nichts.auch die undichten fenster reparierte er nicht-obwohl er es im oktober brief noch zugesagt hat.wir kündigten deshalb fristlos zum 15.12.08. ich muss dazu sagen,wir haben auch deswegen gekündigt weil wir ein 8 monate altes kind haben,das 1.im schimmel leben mußte 2.die fenster undicht waren und 3.die heizung nicht ordentlich funktioniert hat.wir mußten raus unser kind wurde laufend krank.daraufhin klagte die anwältin vom vermieter und forderte die halbe dezembermieter und die januar februar märz april 2009 miete sowie die kaution 1100 und die nebenkostenabrechnung von 2007 die wir aber nie bekamen und der vermieter den versand auch nicht beweisen kann.vor gericht kam es zu einem vergleich das wir noch 1850 € zahlen müssen.aber das finde ich ungerecht.warum.der vermieter hatte ne frist und hat nichts getan und wir müssen noch so viel geld zahlen.den fehler den wir gemacht haben wo wir dezmebr die kündigung rausgeschickt haben habe nur ich unterschrieben aber mein mann hätte ja mit unterschreiben müssen und meine mutter(die hatte bei einzug als sogenannter bürge mit unterschrieben)am 5.12.hatte meine mutter nochmal eine extra kündigung geschrieben und ich habe nochmal die kündigung bestätigt,mein mann unterschrieb mit und am 26.1.09 haben wir nochmal eine kündigung geschickt wo wir alle 3 unterschrieben haben,also spätestens die müßte gelten.ihre beweislast vor gericht:sie sagten das die hausverwalterin keine schäden vorweisen kann und nichts gehört hat- unsere beweise dagegen ein nachbar aus dem haus sagte diese hausverwalterin sich um nichts kümmert,nie vorbeikam wenn man es forderte und er sagte das auch er schimmel hat und das man vor gericht sagen kann das das haus baupfusch ist(ist eigentümer der wohnung).die weitere beweislast vom vermieter er behauptete das der gutachter sagte wir hätten ihn 3 mal nicht reingelassen und das der schimmel unsere schuld seie aber das ist eine lüge.ich weiß nicht ob diese lüge im wissen des gutachters erzählt wurde. wie sehen sie unsere rechtslage,ist ! es das beste wenn wir die 1850 € zahlen,(damit hätte der vermieter ja kein schaden-obwohl er nicht die mängel beseitigt hat) oder sehen sie die möglichkeit das wir viel besser aus der sache rauskommen.wir hatten zwar eine anwältin vom mieterbund an unserer seite aber die hat nichts vorgetragen vor gericht.obwohl sie geschrieben hatte das es dann zur fristlosen kündigung kommt und das die februar,märz und april miete nicht mehr gefordert werden kann,da spätestens die kündigung im januar förmlich gilt.