Feuchtigkeit u. Schimmel
vom 26.9.2006
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Ich bewohne seit November 2004 eine Neubau-Miet-Wohnung (Erstbezug) – Es ist ein 4 Parteien-Haus - bereits ein ½ Jahr nach Einzug wurde im Keller Feuchtigkeit festgestellt –intensive Schimmelbildung an sämtlichen Gegenständen, die im Kellerraum abgestellt waren, war die rasche Folge – unterhalb der Keller-Treppe (im Keller-Flur) tritt derart Feuchtigkeit auf, dass bereits der Putz abbröckelt – wenn es regnet sammeln sich richtige Wasserlachen im Kellergeschoss – die einzelnen Kellerräume der Mieter sind (bis auf einen Raum) alle ohne Fenster und mit normalen Zimmertüren versehen – der Vermieter wurde angesprochen – das einzige, was er veranlasste war, in die Keller-Türen „Schlitze“ einzusetzen - Die Situation (Schimmel/Modergeruch) hat sich nicht geändert – Ich habe aus diesem Grund seit einigen Monaten die Miete gekürzt (gesetzliche Reihenfolge wurde eingehalten) – mein letzter Einschreibe-Brief wurde von dem Vermieter nicht mal in Empfang genommen ... auch keine weitere Reaktion auf meine Mietminderung ....