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1.077 Ergebnisse für kündigung einzug

Feuchtigkeit u. Schimmel
vom 26.9.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bewohne seit November 2004 eine Neubau-Miet-Wohnung (Erstbezug) – Es ist ein 4 Parteien-Haus - bereits ein ½ Jahr nach Einzug wurde im Keller Feuchtigkeit festgestellt –intensive Schimmelbildung an sämtlichen Gegenständen, die im Kellerraum abgestellt waren, war die rasche Folge – unterhalb der Keller-Treppe (im Keller-Flur) tritt derart Feuchtigkeit auf, dass bereits der Putz abbröckelt – wenn es regnet sammeln sich richtige Wasserlachen im Kellergeschoss – die einzelnen Kellerräume der Mieter sind (bis auf einen Raum) alle ohne Fenster und mit normalen Zimmertüren versehen – der Vermieter wurde angesprochen – das einzige, was er veranlasste war, in die Keller-Türen „Schlitze“ einzusetzen - Die Situation (Schimmel/Modergeruch) hat sich nicht geändert – Ich habe aus diesem Grund seit einigen Monaten die Miete gekürzt (gesetzliche Reihenfolge wurde eingehalten) – mein letzter Einschreibe-Brief wurde von dem Vermieter nicht mal in Empfang genommen ... auch keine weitere Reaktion auf meine Mietminderung ....
Scheidung ,Immobilie.
vom 8.8.2011 90 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
2005 Haus gekauft,50000€ Eigenkapital 100000€ Darlehen von der Schwiegermutter,2009 von Frau getrennt.Ich zog aus dem Haus,Ex-Frau blieb bis zur Scheidung dort wohnen.Jetzt wohnt sie bei ihren neuen Partner. Die Schwiegermutter wohnt jetzt in dem Haus und hat mir das Darlehen gekündigt. Sie verlangt jetzt 94000€ von mir.
Unberechtigte Forderungen von 1und1 Telekom GmbH / Creditreform / RA Schneider
vom 26.10.2014 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Unser Einzug in unserem neuen Haus war am 01.08.2012. ... Danach folgten einige Schreiben und Telefonate mit 1und1 GmbH, in denen unter anderen die 1und1 GmbH behauptete keine Kündigung bekommen zu haben, obwohl die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein bestätigt wurde.
Unzumutbare Mängel (undichte Fenster, verstopfte Abflüsse)
vom 28.1.2007 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Dazu kommt, dass sich die Mietpartei unter uns bereits mehrfach über Wasserflecken an der Decke beklagt hat, sodass wir vermuten, dass eine der Leitungen unter dem Badfußboden defekt bzw. undicht ist Hinzu kommt, dass sich die Abfließgeschwindigkeit des Wassers seit Einzug kontinuierlich verringert hat. ... Normalerweise wäre dies der erstmögliche Termin zur fristgerechten Kündigung.
Geruchs- und Lichtbelästigung durch neuen Barbetrieb
vom 7.6.2009 45 € Historischer Preis
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Die Hausverwaltung hatte uns bei Einzug mündlich zugesagt, dass falls ein Gewerbe wie etwa ein Pizzaservice, o.ä. in das Erdgeschoss einzieht, ein leistungsfähiges Lüftungssystem installiert wird, um eine Geruchsbelästigung zu verhindern. ... Bei unserem Einzug gab es außerdem noch keinerlei Leuchtreklamen.
Kündigungsfrist und Schönheitreparaturen
vom 29.7.2010 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
. § 545 BGB durch unwidersprochene Nutzung über den Ablaufzeitpunkt hinaus wird ausgeschlossen. (3) Ordentliche Kündigung (Bei Festlaufzeit frühestens zum Ablaufzeitpunkt) a) Das Mietverhältnis kann jeweils bis zum 3. ... Nach einer Mietzeit von mehr als 5, 8 Jahren verlängert sich diese Frist für den Vermieter um jeweils 3 Monate (§ 573 c BGB). b) Die Kündigung bedarf der Schriftform; im Kündigungsschreiben sind die Kündigungsgründe möglichst ausführlich darzustellen. (4) Das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund (Nichtentrichtung des Mietzinses usw.) wird von vorstehender Regelung nicht berührt. ... Zur Ihrer Information: Die Wohnung war beim Einzug (vor vor ca. 7 Jahren) frisch renoviert, während der ganzen Mietdauer hat keine Renovierung stattgefunden, da es sich um eine berufbedingte Zweitwohnung handelt, Abnutzungsspuren sind zwar vorhanden aber nicht gravierend, allerdings hat der Parkettboden einige Macken abbekommen.
Ärger mit der Bank
vom 8.11.2007 40 € Historischer Preis
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Bis zu diesem Termin erhalten Sie von mir schriftlich eine Lastschrifteinzugsermächtigung zum weiteren Einzug der Raten.
ich will w/Eigenbedarf kündigen// Antwort genügt bis zum 10.8.2011
vom 7.8.2011 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Da bekannt ist und wohl auch den Mietern empfohlen wird, nach einer Kündigung die Miezahlung ganz einzustellen -Privatinsolvenz tut dem Pöbel auch nicht weh- und ich nach Abmahnung dann kurzfristig kündige, wäre dann die Eigenbedarfskündigung mit meinen Umzugsverpflichtungen hinfällig?
Büroraum zu hellhörig
vom 20.2.2013 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Direkt nach Einzug (die Räumlichkeiten wurden komplett Saniert und zum ersten Mal an Unternehmen vermietet) habe ich festgestellt, dass jeder der in die Teeküche geht (mein Büro liegt direkt an der Teeküche) JEDES WORT versteht, was in meinem Büro gesprochen wird.
Schönheitsreparaturen/Abgenutzter Teppich/Bar-Kaution/Rücktritt
vom 4.11.2007 30 € Historischer Preis
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Hier meine Fragen: 1) Im Mietvertrag (Herausgegeben von Haus & Grund Hessen) ist unter § 15 Zustand der Mieträume festgehalten, dass weder der Mieter noch der Vermieter vor Einzug Arbeiten durchzuführen hat. ... Die Zeitfolge beträgt im Allgemeinen: bei Küchen, Bädern und Duschen - 3 Jahre bei Wohn-und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Einzeltoiletten - 5 Jahre bei allen übrigen Räumen - 7 Jahre Diese Zeitfolgen werden berechnet vom Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses bzw. soweit Schönheitsreparaturen nach diesem Zeitpunkt von dem Mieter fachgerecht durchgeführt worden sind, von diesem Zeitpunkt an. b) Der Mieter ist auch bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet Schönheitsreparaturen nach Bedarf durchzuführen, wenn die Zeitfolgen seit der Übergabe der Mietsache bzw. seit den letzten durchgeführten Schönheitsreparaturen verstrichen sind. c) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter dei Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben. --> habe ich aus meinem Vertrag streichen lassen, weil ich angenommen habe, ich müsste zum Teil bei Einzug renovieren. --> Kann ich vom Vermieter verlangen, dass die Vormieterin Renovierungsarbeiten übernimmt? ... Besichtigung nach Vertrag erzählt, dass Sie bei Einzug nur über alles drübergestrichen hat und nichts renoviert hat, sie wohnt aber seit 5 Jahren drin.
ZVG
vom 15.3.2007 35 € Historischer Preis
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Der Vermieter ist auch von einem sich im Falle der Kündigung möglicherweise ergebenden Schadenersatzanspruch freigestellt.