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Abschluss Coachingvertrag

| 22. November 2023 12:31 |
Preis: 45,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
habe diese Woche einen Coaching Vertrag mit einer deutschen Coaching Agentur via Zoom Meeting abgeschlossen.
Das zunächst als kostenlose Beratungsgespräch geplante Meeting entpuppte sich schnell als Verkaufsgepräch für ein Online Coaching im Bereich Digitales Marketing.
Ich habe mich dann auf drängen des Beraters zu einem Kaufvertragsabschluss via Zoom Aufnahme hinreisen lassen.
Kosten 3000 EUR netto
8 Wochen Masterclass Kurs + Gruppenmeeting

In der Aufnahme wurde ich ebenfalls nach den Unternehmensname gefragt. Da ich kein Unternehmen habe und auch keinen Gewerbeschein habe ich darauf hingewisen, dass ich aktuell kein Unternehmen/Gewerbe habe und wohl mein Name dann zukünfig der neue Unternehmensname sein werde (geplante Unternehmensgründung nächstes Jahr)

Vertragsunterlagen wurden mir bisher noch keine zugesendet - es gibt somit nur die über Zoom aufgenommene Kaufvertragsabschluss

In den AGB's des Anbieters wird hingewiesen, dass sich bei Vertragsabschluss automatisch ein zwischen B2B abgeschlossenes Vertragsverhältnis angenommen wird.

Ein Einzug in 3 Raten wurde ab Dezember 2023 mittels Lastschrifteinzug vereinbart.

Wie gehe ich hier am besten vor, um aus dem Vertrag auszusteigen?

Vielen Dank und beste Grüße
R.M


22. November 2023 | 13:19

Antwort

von


(553)
Königstraße 35
70173 Stuttgart
Tel: 0711/7586610
Web: https://www.dr-traub.legal
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, ob Sie als Verbraucher oder als Unternehmer gehandelt haben. Nach Ihrer Schilderung haben Sie den Vertrag als Privatperson abgeschlossen, da Sie aktuell kein Unternehmen oder Gewerbe besitzen. Die Tatsache, dass Sie planen, in der Zukunft ein Unternehmen zu gründen, ändert daran nichts.

Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich als Verbraucher nach § 13 BGB gelten und somit besonderen Schutz genießen. Insbesondere haben Sie bei Fernabsatzverträgen, also Verträgen, die über das Internet oder Telefon abgeschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses erlaubt es Ihnen, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Hieran ändert auch die "Falschdarstellung" in den AGB des Anbieters nichts. Eine solche "Behauptung" hat keine rechtliche Grundlage und verstößt klar gegen den Verbraucherschutz.

Ich empfehle Ihnen daher, den Vertrag unter Berufung auf Ihr gesetzliches Widerrufsrecht zu widerrufen. Senden Sie dem Anbieter am besten umgehend eine eindeutige Erklärung (z. B. per E-Mail), in der Sie Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, klar zum Ausdruck bringen. Bewahren Sie unbedingt einen Nachweis für den Versand dieser Erklärung auf.

Da Sie nicht über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, gilt auch keine 14-Tagesfrist.

Zu Ihrer weiteren Orientierung verweise ich auf meinen Artikel:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/coaching-vertrag-sofortausstieg-kuendigung-widerruf-wie-sie-einen-coaching-vertrag-sofort-beenden-koennen-218467.html

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Über die Abgabe einer vollen 5-Sterne-Bewertung wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Traub
-Rechtsanwalt-


Bewertung des Fragestellers 24. November 2023 | 07:43

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