Darf der Dreifache Nießbrauch verlangt werden?
vom 26.8.2012
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Mein Vater zahlte an seinem Vater den Nießbrauch.Das Haus wurde an meinem Vater überschrieben.Leider ist mein Vater Gestoben,das Haus gehört jetzt meiner Mutter,denn Niebrauch zahlen wir weiter.Jetzt will er das Dreifach,geht das? Mein Opa hat sich in 10 Jahren an keinen Instandhaltungs Kosten beteiligt,ich habe einen Kredi.auf das Haus aufgenommen und Umgebaut.