Schönheitsreparatur oder nicht?
vom 22.8.2008
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: In Küchen, Bädern und Duschenalle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toilettenalle fünf Jahre, in anderen Nebenräumenalle sieben Jahre. ... Bei Beendigung des Mietverhältnisses, spätestens bei seinem Auszug, hat der Mieter die Mieträume gemäß § 17 Ziffer 2 dieses Vertrags, im Übrigen in sauberem Zustand zurückzugeben. 2.