Sozialhilfe Pflegebeihilfe
vom 30.3.2011
28 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Grundsätzlich ist diese Variante nicht passend, da ich als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten auftretten würde, dabei müsste ich Arbeitnehmer zur sozialversicherung anmelden, sich um eine Aushilfe im Krankheitsfall kümmern usw. ... Dies kann mir nicht bezahlt werden, da ich keine Pflegestufe habe.