Erste eigene Wohnung
vom 27.12.2023
für 37 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Mieter und Vermieter verzichten gegenseitig für ein Jahr auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. ... Das Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, z. ... Dasselbe Recht steht ggf. der Hausverwaltung, die vom Vermieter mit der Verwaltung des Hauses beauftragt ist, zu.