Doppelte Haushaltführung Lebensgefährtin
| 06.08.2014 12:22
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Im Fall geht es um meine Einkommensteuererklärungen 2009 - 2013 die ich bei meinem Finanzamt an meinem Hauptwohnsitz H gesammelt und Anfang 2014 abgegeben abgegeben habe.
Die Kosten der doppelten Haushaltsführung sind dabei mein Kernkonflikt: die im Zeitraum von 2004 - 2008 regelrecht anerkannte doppelte Haushaltsführung wurde vom Finanzamt von 2009 - 2013 nun NICHT (mehr) berücksichtigt, da es davon ausgeht, dass aufgrund der Lebensumstände und der familiären Situation der Lebensmittelpunkt bei der Lebensgefährtin (am Zweitwohnsitz) ist.
Hintergrund:
Bis 2008: hier habe ich in einer Wohnung (es gab da noch keine Lebensgefährtin) am Zweitwohnsitz M zur Miete (ca. 70qm, 900 EUR kalt) gewohnt. In der Stadt M hat mein Arbeitgeber seinen Hauptsitz (und ich mein Büro). Erstwohnsitz ist A, ein kleines Dorf ca. 120km Entfernung zum Zweitwohnsitz M. Auch am Erstwohnsitz A lebe ich allein in Miete in unmittelbarer Nähe zu meinen Eltern (400 EUR kalt, 120qm plus Garten). Zuständiges Finanzamt war nahe dem Hauptwohnsitz in A, meine für 2009-2013 eingereichten Unterlagen wurden jedoch in 2014 weitergegeben und das Finanzamt am Zweitwohnsitz hat nun den Vorgang bearbeitet und die doppelte Haushaltsführung von 2009-2013 abgelehnt.
2009: Umzug Mitte des Jahres vom Zweitwohnsitz M an den Zweitwohnsitz S der ca 30km vom Büro entfernt aber auch verkehrsgünstig liegt (zwischen M dem Bürositz des Arbeitgebers und A meinem Hauptwohnsitz). Neue Kaltmiete 1000 EUR, ca 70qm - zumindest nicht gravierend verschlechtert (Neubau, kein Garten, keine Maklergebühr, keine Ablöse). Hauptgrund für Umzug der Zweitwohnsitze waren drohende Kostenexplosion: in meiner Zweitwhg in M stand eine Sanierung an (Altbau) was den Mietpreis in die Höhe treiben würde bzw. es war zu beobachten dass Mieten in M weiter stark ansteigen. Um den Mietzins zu teilen ist meine Lebensgefährtin die ich in 2009 frisch kennengelernt hatte, in die nun neue Zweitwhg in S mit eingezogen. Auf dem Mietvertrag der Zweitwhg in S habe ich jedoch als alleiniger Mieter unterzeichnet. Meine Lebensgefährtin ist im Vertrieb in ganz Süddeutschland unterwegs und hat in der Wohnung an meinem Zweitwohnsitz S ihr Büro eingerichtet und unbedarft den Erstwohnsitz dort angemeldet (sie hatte nie einen Zweitwohnsitz).
2010: Mitte des Jahres habe ich meine Lebensgefährtin am Zweitwohnsitz S standesamtlich geheiratet. Wir sind von Beginn an steuerlich getrennt veranlagt. Wir haben damals gemeinsam beschlossen meinen gebrechlichen werdenden Eltern an meinem Hauptwohnsitz A mehr hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Garten- sowie kleinere Handwerksarbeiten am Haus abzunehmen. Wir sind seither stark gehäuft an meinem Hauptwohnsitz A. Zudem hat ein Elternteil seit Ende 2008 eine stark einschränkende Erkrankung die es erfordert, dass in wöchentlichen Abständen aufwändige haltägige Infusionstherapien gegeben werden. Ich bin medizinisch befugt dies zu tun und entlaste damit zusätzlich meine Eltern, die somit nicht an ein weiter entferntes Krankenhaus (bis zu 100km) fahren müssten. Dies hat mir der behandelnde Arzt bestätigt (das Schreiben habe ich dem Finanzamt übermittelt). Im Gegenzug unserer Fürsorge der Eltern gegenüber kochen meine Eltern weitestgehend für uns. Von 2009 - 2013 hatte ich jährlich zw. 22-24 Familienheimfahrten, jeweils über mehrere Tage da ich Home-Office Möglichkeit nutze. Im Schnitt bin ich ca. 110-120 volle Tage am Hauptwohnsitz A. Jedes Jahr gebe ich seit vielen Jahren dem Finanzamt dazu detaillierte Übersichten. Meine Frau nutzt die Möglichkeit des Büros am ihrem Hauptwohnsitz S (meinem Zweitwohnsitz) und hat mittlerweile ebenso ein Büro an meinem Hauptwohnsitz A da sie von dort besser einen Teil ihrer Kunden erreichen kann. Unsere Anwesenheiten überschneiden sich stark. Wir könnem jedoch mit Fug und Recht sagen, dass ca. 150 Tage an meinem Hauptwohnsitz in A verbracht werden.
2011-2013: Keine Veränderung der Situation (Anwesenheitstage), verheiratet, getrennt veranlagt. Ich, Hauptwohnsitz A, Zweitwohnsitz S. Meine Frau nur Hauptwohnsitz S, kein weiterer Zweitwohnsitz. Unser Familienmittelpunkt ist an meinem Hauptwohnsitz, wir unterstützen die Eltern medizinisch und machen den Haushalt und Garten der Eltern. Diese kochen für uns. Ich bin an meinem Hauptwohnsitz in 2 Vereinen Mitglied jedoch nicht in aufwändigeren Ämtern (am Zweitwohnsitz habe ich gar keine Mitgliedschaften, ebenso nicht meine Frau welche aber auch am Erstwohnsitz keine Vereine besucht). Primär geht es uns im die Nähe und medizinische Pflege meiner Eltern und das Ausspannen in der deutlich größeren Wohnung mit Garten an meinem Hauptwohnsitz.
Ggf noch relevant: an jedem meiner Zweitwohnsitze habe ich bisher regelrecht Zweitwohnungsteuer entrichtet. Einzig fehlerhaft ist eine von mir nicht fristgerecht abgemeldete Wohnung am Zweitwohnsitz bis 2008 in M, sodass ich bis 2010 unnötig dort Zweitwohnungssteuer entrichtet habe. Neben der tagesgenauen Übersicht der Familienheimfahrten sind Mietbelege 2009-2013 durchgehend von mir beim Finanzamt eingereicht worden.
Fragen:
Weshalb hat plötzlich das Finanzamt am Zweitwohnsitz S das sagen?
Weshalb wurde meine doppelte Haushaltsführung ab 2009 erneut geprüft? (der Zweitwohnsitzwechsel ist ja kostenneutral, zudem sind damit keine erhöhten Forderungen meinerseits in der Steuererklärung verbunden)
Weshalb wurde negativ entschieden obwohl wir unseres Erachtens die triftigsten familiären Gründe (medizinische Unterstützung, Pflege 2er Haushalte mit aufwändigen Gärten am Hauptwohnsitz A) vorweisen kann?
Macht es überhaupt Sinn nun Einspruch beim Finanzamt zu erheben?
Mit welchen Argumenten können wir denn einen Einspruch überhaupt sinnvoll angehen? (das Finanzamt in S hat bereits alle mir möglichen Nachweise bei der erneuten Prüfungsanfrage zur doppelten Haushaltsführung in 2014 erhalten)
Vielen Dank für Ihre Rückantwort.