Auslegung Testament
vom 27.9.2005
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Glatzel in seinen Ausführung zur Nachfrage: Dazu noch folgende Fragen: Wenn die Erben von D, E ,F und G (das dingliche Recht erlischt ja mit dem Tod von D, E, F und G) keinen Nutzungsunterlassungsanspruch mehr gegen A herleiten könnten, dann wäre ja die Geschäftsgrundlage des Vertrags entfallen, denn sie müßten ja die Zahlungen aus dem Vertrag weiterzahlen (der Vertrag läuft bis ins Jahr 2020) ohne dafür irgendeine Gegenleistung zu erhalten oder? ... Glatzel zu meiner Nachfrage: in dem nur schriftlich abgefaßten Vertrag kann m.E. keine Einigung nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/873.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 873 BGB: Erwerb durch Einigung und Eintragung">§ 873 BGB</a> gesehen werden oder??