Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ohne den Vertrag zu kennen, ist eine abschließende Beantwortung der Frage nicht möglich. Vielleicht könnten Sie mir den Vertrag per E-Mail zukommen lassen, so dass ich ihn mir einmal angucken kann.
Generell gilt folgendes:
Der Vertrag wurde im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben. Das bedeutet, der Vertrag ist rückabzuwickeln und die gegenseitig empfangenen Leistungen sind zurückzugewähren. Sie haben Ihr Geld zurückerhalten und im Gegenzug dazu die Hardware zurückgegeben.
Nach Ihren Angaben gehörte zum Vertrag aber auch die Überlassung des IPads. Auch dies unterfällt dann zunächst der Rückabwicklung.
In der Regel erfolgt die Bezahlung solcher IPads, wie es auch bei Handys oft der Fall ist, in Raten. Es wird bei Vertragsschluss ein einmalig sofort zu zahlender Festpreis fällig und der restliche Kaufpreis wird verteilt auf die Vertragslaufzeit in Raten durch Erhöhung der Grundgebühr abbezahlt. Wird der Vertrag, wie in Ihrem Fall vorzeitig aufgelöst, hat der Anbieter zwar den vereinbarten einmaligen Festpreis, nicht aber den restlichen Kaufpreis erhalten, da keine Ratenzahlung über die Vertragslaufzeit mehr stattfindet. Solange der Kaufpreis nicht vollständig beglichen ist, bleibt der Anbieter Eigentümer des Gerätes, sofern er sich das Eigentum an dem Gerät vorbehalten hat. Das Eigentum geht sodann erst bei vollständiger Bezahlung des Kaufpreises über.
Sie haben dann in einem solchen Fall 2 Möglichkeiten: Entweder Sie bezahlen den restlichen Kaufpreis und erwerben das IPad. Oder Sie geben das IPad zurück, dann muss Ihnen der Anbieter aber auch den bereits angezahlten Kaufpreis erstatten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Krüger-Fehlau
Rechtsanwältin
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