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Ipad

3. März 2015 20:37 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Andrea Krüger-Fehlau

Ich habe einen Anbieter wechsel vornehmen wollen von der Telekom zu 1 und 1.
1und1 sagte mir eine 16.000DSL Leitung zu.
Am 15.02 sollte die Schaltung erfolgen.
Ich musste einen tag Urlaub nehmen und zu Hause sein.
Die Schaltung erfolgte auch, nur ohne Techniker zu sehen.
So ging das Theater los.
DSL ja Telefonieren nein.
Leistung Freitags DSL 3000
Leistung Sonntags DSL 2000
Jeden tag 1-2 Gespräche( Mobil) mit 1und1 es sollten noch Umstellungsprobleme sein.
Montags fand ein Mitarbeiter von 1und1 heraus das unsere Telefonleitung um 700m zu lang sein um überhaupt ein gutes DSL Signal zubekommen, erst recht kein 16.000 oder ein 6000 DSL.
Technisch sei maximal ein 1000 bis 2000 DSL machbar.

So etliche emails und fax später habe ich um Aufhebung des Vertrages gebeten da es ja technisch nicht möglich ist.

Ca.3 Tage später bekam ich die email ich solle die gelieferte Hardware zurück senden und dann bestünde kein Vertrag mehr.
Und die schon abgebuchte Monatsrate würde erstattet.
So weit so gut.
Die Abbuchung kam auch zurück.
Jetzt zu Meiner Frage.
Es gehörte auch ein Ipad welches mit 199,99€ berechnet wurde zum Lieferumfang.
Diese wurde auch geliefert und abgebucht.
Heute bekam ich einen Brief, welcher mich auffordert dieses zurück zu senden oder es würde noch ein Betrag von 179,9€ von meinen Konto abgebucht.

Meine Frage muss ich dieses zurück senden, oder die Abbuchung akzeptieren.
Und ist es überhaupt rechtens von 1und1 etwas abzubuchen?
Vielen Dank für die Hilfe.

Ach so seit dem 08.02.2015 ist unsere Festnetznummer bei 1und1 diese wurde von dem neuen Anbieter schon bei 1und 1 beantragt.
Aber 1und 1 blockiert dieses, so gibt es keinen Anschluß unter dieser Nummer.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ohne den Vertrag zu kennen, ist eine abschließende Beantwortung der Frage nicht möglich. Vielleicht könnten Sie mir den Vertrag per E-Mail zukommen lassen, so dass ich ihn mir einmal angucken kann.

Generell gilt folgendes:
Der Vertrag wurde im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben. Das bedeutet, der Vertrag ist rückabzuwickeln und die gegenseitig empfangenen Leistungen sind zurückzugewähren. Sie haben Ihr Geld zurückerhalten und im Gegenzug dazu die Hardware zurückgegeben.

Nach Ihren Angaben gehörte zum Vertrag aber auch die Überlassung des IPads. Auch dies unterfällt dann zunächst der Rückabwicklung.

In der Regel erfolgt die Bezahlung solcher IPads, wie es auch bei Handys oft der Fall ist, in Raten. Es wird bei Vertragsschluss ein einmalig sofort zu zahlender Festpreis fällig und der restliche Kaufpreis wird verteilt auf die Vertragslaufzeit in Raten durch Erhöhung der Grundgebühr abbezahlt. Wird der Vertrag, wie in Ihrem Fall vorzeitig aufgelöst, hat der Anbieter zwar den vereinbarten einmaligen Festpreis, nicht aber den restlichen Kaufpreis erhalten, da keine Ratenzahlung über die Vertragslaufzeit mehr stattfindet. Solange der Kaufpreis nicht vollständig beglichen ist, bleibt der Anbieter Eigentümer des Gerätes, sofern er sich das Eigentum an dem Gerät vorbehalten hat. Das Eigentum geht sodann erst bei vollständiger Bezahlung des Kaufpreises über.

Sie haben dann in einem solchen Fall 2 Möglichkeiten: Entweder Sie bezahlen den restlichen Kaufpreis und erwerben das IPad. Oder Sie geben das IPad zurück, dann muss Ihnen der Anbieter aber auch den bereits angezahlten Kaufpreis erstatten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
A. Krüger-Fehlau
Rechtsanwältin

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