Im ALG-1-Bezug Nebenbeschäftigung als Honorarkraft erst NACH ALG-1-Bezug abrechnen?
vom 29.4.2020
für 140 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
April 2020 (dem Datum meiner Unterschrift unter den Vertrag). ... Oder würde dann spätestens im Januar 2021 zwischen Finanzamt und Arbeitsagentur ein Datenabgleich für 2020 stattfinden und anhand des notwendigen Satzes "gemäß Honorarvertrag vom ...April 2020" auf meiner Gesamtrechnung "herauskommen", dass der Vertrag in der Zeit des ALG-1-Bezugs geschlossen wurde?