Betriebsübergang in neu gegründete GmbH
vom 2.9.2007
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Da die C-GmbH und die A-GmbH, so heißt es erklärend, betriebsrechtlich nach wie vor als eine Einheit anzusehen sind, sei kein neuer Vertrag notwendig, alle Rechten und Pflichten und die Betriebszugehörigkeit blieben erhalten. Meine Fragen dazu: 1) Das Widerspruchsrecht ist mir zwar bekannt. ... 2) Ist es denkbar, dass das Unternehmen den status quo der neu gegründeten GmbH B,C,D... - nach der die neuen Unternehmen als Einheit mit der bisherigen A GmbH zu sehen sind - verändern kann?