Ermittlungsverfahren gegen mich und Einladung zu TOA
vom 18.8.2020
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Meine Vorstrafen: einmal wegen Nötigung Tat: 22.12.2009 Strafe 40 Tagessätze zu je 15 Euro Die 2te wegen unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Datum der letzen Tat: 14.04.2012 Strafe 80 Tagessätze zu je 5 Euro. 05.10.2016 ein (letzer tat war 10. 2014) . ... Nun für mich kommt das überhaupt nicht in Frage, weil das aus meiner Sicht Unfair ist, und ich als Täter dargestellt werde. ... Ich Habe die Frage hier schon 2 mal gestellt, und habe mich genauso verhalten wie die Anwälte das sagten.