Sehr geehrter Fragesteller,
der Täter-Opfer-Ausgleich bietet die Möglichkeit, mithilfe einer Vermittlerin oder eines Vermittlers einen außergerichtlichen Schadensausgleich zu erzielen.
Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft insoweit keine richtigen Beweise gegen Sie hat. Die Staatsanwaltschaft wird sich Ihr Vorstrafenregister angeschaut haben, sodass die erste Glaubwürdigkeit eher beim Opfer liegen dürfte. Strafrechtlich reicht dies allerdings nicht aus.
Aus dem Grund wird versucht, die Sache anderweitig aufzuklären. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich nicht auf diese Sache einzulassen. Ich gehe weiterhin dann von einer Einstellung aus.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Eingestellt wurde nichts ich hab 1050 Euro Strafe bekommen dafür das ich ihren Rat gefolgt bin
Guten Morgen,
ich gehe davon aus, dass Sie entweder eine Verhandlung hatten oder aber einen Strafbefehl bekommen haben. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte dann eine Einlassung erfolgen sollen. Schaden, dass Sie sich zwischendurch nicht gemeldet haben.