Bestellung / Kaufvertrag in Liechtenstein
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Kaufvertrag ist folgendes geregelt: 3) Sollte der Käufer diesen Vertrag vor der Bezahlung der gekauften Ware nicht erfüllen wollen, ist der Verkäufer berechtigt, eine Abstandsumme in der Höhe von 34% vom Warenwert einzufordern.