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Rücktritt vom Autokauf - Wie stehen meine Chancen vom Kaufvertrag zurückzutreten?.

21. September 2007 00:45 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


23:48

Hallo!

Ich habe am 21.07.2007 einen gebrauchten Hyundai Tucson (2Jahre alt) gekauft.
Der Wagen hat knapp 20.000Euro gekostet. Leider hab ich bisher nur ärger mit dem Wagen gehabt, so das ich mir lieber ein anderes Auto bei einem anderen Autohaus kaufen möchte.

Folgendes ist bisher geschehen.

Von anfang an Funktionierte die Tankanzeige nicht (zeigt immer voll an)
Desweiteren lässt sich der Wagen nicht "schnell" beschleunigen da
der Wagen (Automatik) sonst nicht hoch schaltet, stark zu ruckeln anfängt und die "Motorwarnleuchte" blinkt.
Beide Mängel teilte ich dem Händler mit der das dann Reparieren sollte. Der Händler war dazu dann auch widerwillig bereit. Als ich den Wagen abholte waren die Mängel aber immer noch nicht beseitigt. Also das gleiche spiel nochmal. Hab den Wagen wieder abgegeben und als ich den "Reparierten" Wagen abholte, musste ich feststellen das die Mängel immer noch nicht beseitigt waren.

Ich möchte den wagen möglichst nicht ein drittes mal abgeben müssen. Zumal ich von dem Händler seitdem ziemlich mies behandelt werde. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Übriges sollte der Wagen u.a. einen Bordcomputer haben,
Der Bordcomputer hat 3 funktionen. nur eine geht (die gefahrenen Kilometer) Den durchschnitlichen Spritverbrauch zeigt das gerät immer mit 12.5l an obwohl es ca. 15-18L sind. Der Bordcomputer soll auch anzeigen wann das nächste mal getankt werden muss, macht er aber nicht.

Wie stehen meine chancen vom Kaufvertrag zurückzutreten?

21. September 2007 | 01:12

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie die beiden erfolglosen Reparaturversuche und das trotz derer weitere Vorliegen der Mängel beweisen können, haben Sie hervorragende Chancen, zurückzutreten.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 21. September 2007 | 01:26

Meine Frau kann beide Mängel bestätigen sowie beide Reparaurversuche. Ausserdem hat der Händler, als ich ihm informiert habe das der Wagen immer noch defekt ist, nur gesagt "Tja gebrauchtwagen kauf ist halt immer ein Risiko". Reicht die aussage meiner frau als beweis? das der mangel immer noch besteht ist ja leicht erkennbar.

Kann der Händler den rücktritt vom kauf wg. "unerheblichen Mangel " evtl. ablehnen ? Oder hat er damit keine chance weil er es ja nicht repariert bekommt? Hab gelesen das ein Gericht reparaturkosten von 4,5 % des Kaufpreis noch als unhergeblich berachtet, das wären bei meinen kaufpreis 900euro, weiß nicht was die Reparatur von den 2 dingen kostet

Ansonsten danke für die sehr schnelle, kompetente Antwort
meiner Frage.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. September 2007 | 23:48

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Beweise dürften ausreichen.

Der Händler kann den Rücktritt nicht wegen unerheblicher Mängel ablehnen. Insbesondere die defekte Tankanzeige ist meines Erachtens alles andere als unerheblich.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

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