Wir haben daraufhin bei der Hotline angerufen, um diesen Irrtum aufzuklären und uns wurde gesagt, dass der Vertrag nicht gekündigt wäre, da B sie über unsere Stornierung informiert hatte und die Kündigung somit nichtig wäre. ... Ich bin der Meinung, dass der Vertrag mit A gekündigt ist und die Rechnung nicht gerechtfertigt ist, da wir 1. die Kündigungsbestätigung haben, auf der nichts davon steht, dass die Kündigung nur wirksam ist, wenn der Vertrag mit B zustande kommt und 2. haben wir weder von A noch von B einen Hinweis darauf erhalten, dass der Vertrag mit A weiterbesteht.