TVÖD Berechnung der Kündigungsfrist
vom 8.11.2017
27 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte eine Frage, zur Kündigungsfrist im TVÖD. ... Sprich ob ich durch die Übernahme und den unbefristeten Vertrag, sozusagen seit mehr als 2 Jahren unbefristet bin und somit die Kündigungsfrist für einen Vertrag mit mehr als 1 Jahr berechnet wird oder sie sich auf die Zeit ab Oktober 2017 bezieht und somit auf einen Vertragslaufzeit unter 6 Monaten. Also noch einmal kurz als Frage: Beträgt meine Kündigungsfrist: 2 Wochen zum Monatsende oder 6 Wochen zum Quartalsende?