Franchisevertrag Wettbewerbsverbot
vom 16.1.2016
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Im unterschriebenen Franchisevertrag habe ich aber beim Punkt „Wettbewerbsverbot" eine wichtige Frage, in diesem Punkt heißt es, dass es dem Franchisenehmer für die Dauer von einem Jahr untersagt ist, in den vom Franchisenehmer genutzten Büroräumen eine Beratungsstelle zu betreiben.Der Franchisenehmer kann aber nach Vertragsbeendigung an anderer Stelle eine Beratungsstelle führen, dann hat er aber so aufzutreten, dass eine Zugehörigkeit zur Franchisegruppe nicht erkennbar ist.