Für die Druckindustrie existiert ein Tarifvertrag. ... Zuwendungen liegt, soweit diese nicht durch diesen Vertrag, durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung anders geregelt ist, im freien Ermessen der Firma und begründet keinen Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wiederholt ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgt. ... Da aber geschrieben ist "soweit diese nicht durch diesen Vertrag, durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung anders geregelt ist" heisst das doch sie ist ja anders geregelt, nämlich im Tarifvertrag.