Hallo, ich habe einen Strafbefehl des Amtsgerichtes mit folgendem Wortlaut erhalten: Der Genannte wird angeklagt, er habe in rechtlich einer Handlung a)fahrlässig im Verkehr ein Fahrzeug geführt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen. b)auf öffentlichen Straßen vorsätzlich ein Kraftfahrzeug geführt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hatte, weshalb er sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe. ... Außerdem war der Angeklagte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. 1 Vergehen der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr, strafbar nach $ 316 Abs.1 und 2 StGB 1 Vergehen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, strafbar nach §§ 2, 21 Abs.1 Nr.1 StVG in Verbindung mit §§ 52, 69, 69a StGB Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50,00 € festgesetzt. Dem Angeklagten darf vor Ablauf von zwölf Monaten keine Fahrerlaubnis erteilt werden.