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Angebliche unfallflucht

| 9. Februar 2015 22:38 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Hallo ich habe in 2 wochen einen Termin beim Amtsgericht. Mir wird vorgeworfen, dass ich fahrerflucht begangen habe. Am unfalltag sass meine 9 jährige Tochter und wir wollten ihren cousin abholen. Angekommen und wo nieeee eine schranke verschlossen war, war an diesem Tag (sehr regnerisch ) die schranke verschlossen. Es hat einen riesen Krach gemacht und die Windschutzscheibe war in der schranke versunken. Meine Tochter hat geschrien und hatte einen Schock. Ich bat sie nach oben zum cousin zu gehen. Ein Einwohner beobachte aus nächster Nähe das ganze, mit dem ich auch mich unterhielt. Er forderte mich auf das Auto wegzufahren, da die Einwohner auch mit ihren pkws rausmüssen. War für mich sehr schwer wegen der kaputten Windschutzscheibe aber ich tat dieses ca. 20 meter entfernt vom unfallort. Danach unverzüglich bin ich zum unfallort gegangen, stand da mit dem zeugen. Als der zeuge wegging bin ich zu meiner Tochter nach oben gegangen habe gefragt ob alles ok ist weil sie Splitter am fuss hatte und habe versucht bei der saga (geschädigter) anzurufen aber das Büro war Freitag nicht mehr besetzt. Ich rief den opa meiner Tochter an ob er uns und mein auto abholen kann.danach schrieb Ich meine Personalien auf einen zettel da ich unten wieder den zeugen gesehen habe der mit einem nachbar versucht hatte die schranke zu richten, da der Nachbar zur Arbeit musste und sein Auto rausfahren muss. Ich runter, versuchten dann zu 3. die schranke zurückzuziehen und endlich geklappt. Dann gab ich dem zeugen meine Personalien und wartete unten auf nichts. Opa von meiner Tochter traf ein nahm mein auto und fuhr er zu mir nach hause vor meiner Tür. Da waren ca. 1,5 std vergangen. Bis er mit dem bus von meinem Zuhause bis zum unfallort eintraff dauerte es ca. 40 min. Er sah mich mit dem zeugen. Und nun behauptet der zeuge dass ich gleich nach dem der unfall passierte verschwunden bin. Gott sei dank hab ich den einen Nachbarn finden können der bezeugen kann dass ich geholfen habe die schranke zurückzuziehen. Als die Polizei nach dem Wochenende eintraff, durch angst und Nachforschung im Internet, hätte man die Polizei navh 24 std kontaktieren müssen, behauptete ich das meine mutter gefahren sei und ich meine Personalien den einem zeugen gegeben habe. Nur der zeuge behauptet ich hätte ihm nichts gegeben und ich wäre gleich abgehauen. Schaden 1500,69 also 0.70€ über die Grenze. Hinzu kommt bin 33 Jahre alleinerziehende mutter von 2 Kindern und in der probezeit die dieses jahr mai zu ende wäre. Habe einen Anwalt aber möchte doch eine 2. Meinung bitte was erwartet mich war nieeee vor Gericht. Ich hab angst

10. Februar 2015 | 00:09

Antwort

von


(87)
Heßstraße 90
80797 München
Tel: 089 / 12 66 73 0
Web: https://www.strafverteidiger-grasel.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es steht hier der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB ) im Raum. Wenn Sie tatsächlich Ihre Personalien einer feststellungsbereiten Person vor Ort mitgeteilt haben, schließt dies den Tatbestand des § 142 StGB aus. Wenn der Zeuge nun jedoch plötzlich etwas anderes behauptet, ist dies für Sie durchaus problematisch.
Ihr Verteidiger sollte daher durch geschickte Befragung des Zeugen versuchen, die Situation zu retten.

Im Falle einer Verurteilung sieht das Gesetz einen Strafrahmen von Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Die konkrete Höhe der Strafe hängt von vielen Faktoren ab, die hier nicht Gegenstand der Sachverhaltsschilderung waren (Vorstrafen, persönliche Situation, geleistete Schadenswiedergutmachung, ...).

Zudem haben Sie im Falle einer Verurteilung auch damit zu rechnen, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird und eine Sperrfrist für die Neuerteilung verhängt wird (vgl. § 69 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 StGB ). Die Sperrfrist beträgt dabei 6 Monate bis zu 5 Jahren (§ 69a StGB ).

Der Umstand, dass Sie noch in der Probezeit sind, macht das Ganze nicht einfacher. Sie haben daher damit zu rechnen, dass Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Dies wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet und ist in der Regel mit Kosten von ca. 500 Euro verbunden. Zudem wird Ihre Probezeit verlängert.


Ohne genaue Kenntnis der Ermittlungsakte kann ich leider keine weitergehenden Ausführungen machen, die Ihnen weiterhelfen würden. Besprechen Sie die Sach- und Rechtslage daher am besten mit Ihrem Verteidiger, da dieser die Ermittlungsakten kennt.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.


Mit freundlichen Grüßen

Mathias Grasel
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Mathias Grasel
Fachanwalt für Strafrecht

Rückfrage vom Fragesteller 10. Februar 2015 | 07:14

Danke für Ihre Antwort. Aber ich stand am Unfall ca 2,5-3 stunden. Dies können 2 nachbarn bezeugen und noch der opa meiner Tochter. Zählt es als unfallflucht.vielen dank für alles.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Februar 2015 | 12:47

Wenn die Zeugen in der Hauptverhandlung bestätigen, dass Sie nach dem Unfall so lange Zeit gewartet haben, scheidet eine Strafbarkeit wegen Unfallflucht in der Tat aus.
Auch ein Entzug der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB käme dann konsequenterweise nicht in Betracht.
Ihr Verteidiger sollte diese Verteidigungsstrategie verfolgen.

Für das bevorstehende Verfahren wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

Bewertung des Fragestellers 12. Februar 2015 | 00:41

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Obwohl ich den mindest Betrag eingegeben habe und mein Fall schwierig ist, hat er mir ausführliche, beruhigende und hilfreiche Ratschläge gegeben die ich für meine Nerven gebraucht habe. Sehr auf dem punkt ohne dieses deutsch was nur Anwälte verstehen. Danke ich mache Sie nicht verantwortlich was passiert, aber es hat mich sehr beruhigt. Ich danke Ihnen vielmals. Nun werde ich dank Ihnen gestärkt zum Gericht gehen mit einem hoffen und Ihre Ratschläge umsetzen Danke

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 12. Februar 2015
5/5,0

Obwohl ich den mindest Betrag eingegeben habe und mein Fall schwierig ist, hat er mir ausführliche, beruhigende und hilfreiche Ratschläge gegeben die ich für meine Nerven gebraucht habe. Sehr auf dem punkt ohne dieses deutsch was nur Anwälte verstehen. Danke ich mache Sie nicht verantwortlich was passiert, aber es hat mich sehr beruhigt. Ich danke Ihnen vielmals. Nun werde ich dank Ihnen gestärkt zum Gericht gehen mit einem hoffen und Ihre Ratschläge umsetzen Danke


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