Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon aus, das folgende frage von einem Steueranwalt ohne grossen Aufwand zu beantworten ist und bin daher mit meinem Einsatz am unteren Limit geblieben, sollte dieser zur Beantwortung der Frage nicht ausreichen, so bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Aufgrund eines aktuellen rechtlichen Auseinandersetzung stellt sich mir folgende Frage, von der ich gemeint habe etwas entsprechendes gelesen zu haben, kann aber leider keinen entsprechenden Paragraphen oder eine Ableitung mehr finden. Frage: Muss eine anfallende Steuer - egal welcher Art , im konkreten Fall handelt es sich um eine kommunale Steuer - in jedem Fall für den zukünftigen Steuerschuldner VOR Eintritt des Steuertatbestandes berechnenbar und vorhersehbar sein, d.H. muss ich im Vorfeld genau berechnen können ( mit entsprechenden Know How ) welche steuerlichen Belastungen mein Handeln hervorrufen wird in Bezug zu einer kalkulierten Grösse - sprich Umsatz oder Bruttogewinn/-kasse ( eine feste in der Kalkulation angenommene Grösse ) ?