Erstattung von Steuern
vom 26.6.2007
70 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Dies wurde auch vom Erblasser erkannt und er hat hierzu im Testament bestimmt: "Sämtliche Steuern auf Entnahmen aus dem Betriebsvermögen, die aus dem Vollzug der Bestimmungen im Testament entstehen, sind [aus einem genau bezeichneten Geldvermächtnis an einen Dritten D] zu tragen und zu zahlen." ... 2) Der mir von D zu erstattenden Steuerbetrag unterliegt seit Entstehung der Steuer (vor drei Jahren) bis jetzt der Verwaltung durch den TV.