Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Die beiden Kinder erben als Abkömmlinge jeweils zu 1/2, der Pflichtteil ist dann 1/4 für jedes Kind.
Die Lebensgefährtin als Alleinerbe hat einen Freibetrag von EUR 20.000, darüber hinaus sind aus § 19 ErbStG Steuern zu bezahlen. Der Nachlass beträgt ca. EUR 275.000,00.
Der Lebensgefährte steht hier in der Erbschaftssteuerklasse 3, es droht eine Steuerlast von maximal 30%.
Sobald der Pflichteil geltend gemacht wird, stehen beiden Kindern jeweils ca. EUR 68.750,00 zu. Die Steuerlast von 30% würde sich dann nur auf EUR 137.500,00 erstrecken, also EUR 41.250,00. Das Erbe muss innerhalb von 3 Monaten angezeigt werden beim Finanzamt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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Danke für Ihre Antwort. Leider kann ich Ihren Zahlen nicht folgen.
Gesamterbe aus Immobilie und Konten 520.000. Sie schreiben von 275.000 ?
Schenkung und Bestattungskosten wurde nicht erläutert.
Bitte in dieser Art darlegen:
Gesamterbe 520.000
Minus Freibetrag 20.000
Minus Bestattung, Gutachter, Notar, Räumung 15.000
Plus Schenkung Anteilig 12.000 von 20.000
=rund 500.000 Erbmasse
Minus Pflichteil gesamt 250.000 aber weil enterbt 125.000
Verbleiben 375.000 die zu 30% versteuert werden müssen.
Ist dieser Rechenweg und Pflichtteil korrekt?
Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.
Das Grundstück ist mit EUR 220.000 belastet, das schmälert den Wert, insbesondere wenn die Belastungen nun voll vom Erben übernommen werden, er also vorher nicht dafür gehaftet hat.
Solange die Schenkungen vom Erblasser an einen Dritten und nicht an die Lebensgefährtin gingen, ist das unbeachtlich und muss nicht ausgeglichen werden. Bestattungskosten tragen die erben allein.
Die Prozentsätze sind auf jeden Fall richtig, die Kinder bekommen jeweils 25% des Erbes, der Rest verbleibt bei der Lebensgefährtin, diese zahlt darauf 30% Steuern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt