Sehr geehrter Fragesteller:
Ihre Frage beantworte ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Meine Eltern haben Angst, wenn Sie das Haus schätzen lassen,
daß sie dann mehr Steuern oder Abgaben zahlen müssen, ist das richtig ?
Nein. Ausserdem kennt doch niemand die Schätzung und zudem bewertet das Finanzamt nach eigenen Regeln. Also
Was kostet eine Schätzung circa von Haus und Grundstück ?
Das ist Verhandlungssache, kostet so zwischen 1000 – 2000 Euro.
Was müssen wir tun um möglichst einen gerechten Kompromiss für beide Geschwister zu finden ?
Einer bekommt die Einliegerwohnung zugewiesen, z.B. Sie, kann sie vermieten und bekommt vom Bruder, der selbst dort wohnt, noch einen finanziellen Ausgleich für die Wertdifferenz zwischen Haupt- und Einliegerwohnung.
Wobei liegen meine Eltern und wir am günstigsten, also mit den Geringsten Abgaben/Steuern (Schenkungssteuer / Erbschaftssteuer) ?
Steuern sollten nicht angesichts eines Freibetrags von 400.000 Euro anfallen bei dem Wert. Schenkung- und Erbschaftssteuer sind identisch, allerdings gibt es bei der Schenkung alle 10 Jahre den Freibetrag.
Zu wann wäre ein günstiger Zeitpunkt ?
Liegt der vererbte/geschenkte Wert innerhalb des Freibetrags, wäre der Zeitpunkt egal.
Gibt es Alternativen zu Schenkung / Überlassung / Erbschaft ?
Nein.
Was ist zum Beispiel einen Überschreibung ?
Dies ist die Übertragung des Eigentums
Wie groß ist der gesetzliche Pflichtteil, auf welchen wir Söhne anspruch haben ?
Wenn sie die einzigen beiden Kinder sind, wäre der Pflichtteil nach den Eltern jeweisl die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also je ein Viertel.
Meine Eltern überlegen, mich finanziell abzufinden, muß ich das akzeptieren und in welcher höhe ist das vernünftig ?
Das wäre sinnvoll, wenn sie am Haus keinerlei Interesse haben. Sie müssen es nicht akzeptieren. Die Höhe einer Abfindung (= Ausgleich) hängt von den tatsächlichen Verkehrswerten des Hauses und damit dem Gesamtvermögen der Eltern ab. Die Hälfte daraus wäre die perfekte Gleichbehandlung beider Kinder.