mir ist bereits im januar ein rentern in düsseldorf in mein parkendes auto gefahren, der renter hatte schuld und von der versicherung habe ich laut kostenvoranschlag ohne mwst das geld überwiesen bekommen, da ich im auto schlief (auf einem parkplatz) der an einer straße lag, war ich nicht angeschnallt, bei meinem auto war die handbremse angezogen und der gang drin trotzdem wurde das auto ca. 1meter weit geschoben, beim aufprall verletzte ich mich dies wurde von meinem behandelten unfallchirug attestiert und durch röntgenbilder usw, bewiesen: dieses jhalswirbelsyndrom, gehirnerschütterung, und noch eine dritte sache, da die vhv nicht zahlen möchte übergab ich es einen anwalt der mir zsaugte das der gegner die kosten trägt und wir gewinnen würden, nun sagt der anwalt mir wir würden nicht gewinnen, weil die vhv nicht zahlt und er fordert von mri die zahlung seiner gebühren, meine frage ist aber kann ich noch ansprüche für schmerzensgeld gegen die vhv fordern und wie stehen mit attest udn gutachten des arztes meine chancen ?