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930 Ergebnisse für schaden zahl eigentümer

Kündigung nach einer Zwangsversteigerung
vom 31.5.2011 20 € Historischer Preis
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Erstens die Wohnung ist durch den ehemaligen Eigentümer bewohnt. ... So meine Frage kann ich den ehmaligen Eigentümer ohne Probleme kündigen und welche Kündigungsfristen zählen, oder kann man von mir verlangen das ich mit ihm ein Mietverhältnis eingeht obwohl er die Miete nicht bezahlen kann, weil er ja auch die Raten nicht bezahlten konnte.
Versicherung will nicht zahlen wegen Verjährung
vom 21.1.2005 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren.Im Juni 2001 hatte ich eine Handwerksfirma aus dem Metallbereich im Laden,die durch Unfähigkeit oder groben Unfug Schäden angerichtet hatten.Es wurden unter anderem Schweißarbeiten im Auftrag meines Vermieters durchgeführt,da eine neue Ladentür eingesetzt wurde.Hierbei wurde Ware,Regale und der Teppich schwer in Mitleidenschaft gezogen,da nichts abgedeckt oder entfernt wurde.Außerdem ist meine Alarmanlage von der alten Ladentür heruntergerissen,zerschnitten und somit komplett vernichtet worden.Mich hat es sowieso gewundert,daß die Versicherung von der Handwerksfirma überhaupt für den Schaden aufkommen wollte,denn mir kam das Ganze als grober Vorsatz vor(keine Lust zum Abdecken und keinerlei gestellte Fragen der Handwerker,sondern nur sinnloses Arbeiten und Zerstören).Nun kam der Schadensregulierer der Versicherung einige Wochen später hier im Laden vorbei,sah sich kurz um(machte keinerlei Fotos oder Ähnliches)und verschwand auch schnell wieder nachdem er mir seine Visitenkarte überreichte.Die Schadenssumme hatte ich ihm mitgeteilt und ich würde wohl einen Verrechnungsscheck erhalten,da die Summe sich um die 2500Euro für ihn völlig unbürokratisch bewegte und dafür eigentlich noch nicht einmal von der Versicherung jemand herauskommt wenn ich das den Herrschaften gleich mitgeteilt hätte.Aber nun hätte er sich ja selber ein Bild gemacht und alles würde automatisch ablaufen.Mein Fehler war sicherlich nicht sofort zum Anwalt zu gehen(hatte allerdings zu diesem Zeitpunkt noch keine Rechtschutzversicherung was heute allerdings der Fall ist),man denkt halt noch an das Gute im Menschen.Ein wichtiger Zeuge wäre für das Gespräch auch noch vorhanden.Nun hörte ich allerdings die nächsten Wochen überhaupt nichts mehr von dem Fall.Daraufhin schrieb ich noch einen Brief,der allerdings bis heute nicht beantwortet wurde(leider nicht als Einschreiben,aber mit dem Zeugen der auch beim Gespräch mit dem Versicherungsregulierer anwesend war).Danach(ca.6 Monate nach dem Haftpflichtschaden durch die Handwerker) kam es noch zu einem Einbruch in meinem Laden,der mit Alarmanlage sicherlich so nicht durchzuführen gewesen wäre.Hiernach wurde ich dann psychologisch schwer krank und konnte mich längere Zeit um nichts mehr kümmern.Mir war nach diesem Trauma so ziemlich alles egal.Nun hatte ich den Versicherungsregulierer im Dezember 2004 schriftlich per Fax noch einmal dazu aufgefordert mir endlich den Betrag auf mein Konto zu überweisen.Ich hörte allerdings wochenlang wieder nichts und heute am 21.01.05 kam dann endlich mal die erste Nachricht wie folgt: Ihr an Herrn ..... gerichtetes Schreiben haben wir erhalten.Leider müssen wir Ihnen mitteilen,daß Ihre Ansprüche inzwischen verjährt sind.Wir bedauern Ihre Ansprüche zurückweisen zu müssen.Jeder kann jetzt sicherlich meine Wut verstehen,wie dieses Unternehmen b.z.w. der Regulierer eiskalt und sicherlich mit Berechnung vorgegangen ist.Sind denn nun solche Schäden auch nach 3 Jahren und hiermit zum 31.12.2004 verjährt wenn diese nicht gerichtlich geltend gemacht worden sind ??? ... Bleibe ich nach der Vorgeschichte auf meinem Schaden sitzen und die Handwerksfirma und die Versicherung sind fein und rechtskräftig aus der Angelegenheit raus ??
Gebäudeversicherung des Nachbarn
vom 17.11.2013 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ein Sachverständiger den meine Versicherung vorbeischickte stellte fest, dass der Schaden sich auf dem Grundstück der Nachbarin und an ihrer Abasserleitung befindet, somit ist nur die Versicherung der Nachbarin zuständig. (Wir sind gegen einen Schaden an Aussenrohren sowieo nicht versichert, die Nachbarin scheint aber noch einen alten Vertrag zu haben der dies einschliesst) Die Nachbarin hat den Schaden der Versicherung gemeldet, ihre Versicherung hat aber nur 1/3 des Schadens beglichen, da 3 Häuser das Regenfallrohr benutzen. ... Stimmt es, dass die Versicherung den gesamten Schaden zahlen muss.
Wasserschaden fahrlässig verursacht?
vom 25.6.2009 30 € Historischer Preis
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Der Schaden ist entstanden weil ein Wasserhahn, über der Badewanne, nicht ganz geschlossen war. ... Wird die Gebäudeversicherung, des Vermieters, den Schaden übernehmen oder wird es heißen „fahrlässig“ Mieter zahlt alles.
Lastentragung in WEG
vom 26.6.2012 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Geschäftshaus mit 5 Eigentümern, EG (1 Eigentümer)-Druckerei , OG (3 Eigentümer)- Büro und 2 Wohnungen mit jeweils Terassenanteil als Sondereigentum, wonach Instandhaltung und Instandsetzung jeder Eigentümer selbst tragen muss (explizit in Lastentragung geregelt). ... In der Lastentragung ist eine besondere Vereinbarung enthalten, wonach ein Schaden im Terassenbelag, der zu einem Feuchtigkeitsschaden im EG führt, von allen 3 Eigentümern der Terrassen zu 1/3 zu tragen sind, sofern kein Verschulden des jeweiligen Eigentümers festgestellt werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der eingetretene Schaden nicht eindeutig zugeordnet werden kann.
Ist Vertragstrafe wg. Bauzeitverzögerung trotz erwiesener Frosttage möglich
vom 6.11.2008 50 € Historischer Preis
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Außerdem wurde vertraglich vereinbart, dass eine Vertragsstrafe von 30,-- € pro Tag von mir an die Käufer zu zahlen ist, wenn der Bezugsfertigstellungstermin überschritten wird, mit dem Zusatz, „dem Käufer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens, dem Verkäufer der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten“. ... Das hatte zur Folge, dass die Schlussrate (endgültige Fertigstellung) von den Käufern bis heute noch nicht bezahlt ist, sie im Gegenzug aber noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. ... 2.Können die Käufer die Vertragsstrafe auch geltend machen, obwohl kein Schaden nachgewiesen wurde und die Käufer die Fertigstellungsrate erst nach Einzug zahlen mussten?
Auto verliehen - Unfall - Haftung?
vom 1.10.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Es entstand ein Schaden am gegnerischen Auto und ein Schaden an meinem Auto (ca. 1000,-- Euro). Meine Kfz-Haftpflichtversicherung schickte mir am 27.04.09 eine Schadensabschlussmeldung, der Schaden am gegnerischen Fahrzeug beträgt rund 6700 Euro, und regulierte diesen. ... Wie ist die Rechtslage bei der Haftung für den gegenerischen Schaden, wenn meine Versicherung schon reguliert hat, also meine Kfz-Höherstufung?
Wasserschaden: Muss Hausratversicherung auch für Schäden am Laminat aufkommen?
vom 18.8.2007 25 € Historischer Preis
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Als ich den Schaden telefonisch bei der Hausratversicherung meldete, hieß es, dass das Laminat Bestandteil des Gebäudes sei und daher nicht ersetzt werden könne. ... Eigentümer ist mein Vater. Wir haben keinen schriftlichen Mietvertrag, zahlen aber monatlich per Überweisung Miete.
Eigentumswohnung / Sondernutzungsrecht / Wartung der überlassenen Dachfläche
vom 24.8.2013 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Kosten der Wartung und Pflege der zur Nutzung überlassenen Dachfläche trägt der jeweilige Eigentümer der Wohnung Nr.x. Frage 1: Ist es zwingend erforderlich das die Wartung einer Fachfirma übertragen werden muß und den anderen Eigentümern auf Verlangen nachzuweisen ist oder kann die Wartung auch von mir als Eigentümer durchgeführt werden? ... Ein Eigentümer verlangt den schriftlichen Nachweis der Wartung durch eine Fachfirma.
Kündigung eines Mietvertrages durch den Eigentümer, der nicht Vermieter ist.
vom 19.7.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Guten Tag, ein Ehemann der NICHT der Eigentümer einer Mietwohnung ist, hat in "guten Zeiten" einer Ehe, den Mietvertrag AUF SEINEN NAMEN, mit einem fremden 3.Mieter geschlossen. ... (Eigentümerin) Eigentümer der Wohnung war und ist, wie schon oben genannt, die Ehefrau.
Streupflicht in einer Privatstrasse
vom 8.10.2010 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Jedes Jahr ärgere ich mich, weil die meisten Eigentümer dieser Streupflicht nicht nachkommen. ... Wenn es extrem teuer werden sollte, denke ich, dass auch keine Haftpflichtversicherung einen Schaden übernehmen würde. ... Eine zweite Lösung wäre, dass ein Streudienst die letzten drei Häuser bedient (diese Nachbarn wären bereit zu zahlen).
Hausverwaltung tut nichts und verleumdet Eigentümer gegenüber anderen
vom 24.3.2020 für 57 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Fakten: - MFH-Anlage mit 56 Einheiten ehemals Wohnungsunternehmen, noch einige Wohnungen in deren Bestand, genaue Zahl auch dem Verwaltungsbeirat nicht bekannt, da keine Auskunft Hausverwaltung sitzt 100 km entfernt und ist Tochtergesellschaft des Wohnungsunternehmen - Kauf 2 Wohnung Mitte 2019, wir wohnen 300 km entfernt - unser Hauseingang: 6 WOhnungen, je 3 übereinander liegend davon links 2 Wohnungen in unserem Eigentum (Beruf Hausverwalterin u Architekt), links unter uns 1 WOhnunge Eigentümer (Bau-Ingenieur) rechts 2 Wohnungen weiterer Eigentümer rechts 1 Wohnung noch Wohnungsunternehmen - Sanierungsstau, da Wohnungsunternehmen bisher nichts investiert hat 1. ... Mail um 22.34 Uhr der HV an uns mit Kopie an MIteigentümer u Verwaltungsbeirat - Vorwurf, dass wir nicht Zugang gewähren u sie noch nie so viele Schwierigkeiten hatte, wie seit wir Eigentümer sind - Mitteilung, dass Sie morgen mit dem städtischen Wasserversorger vor Ort ist - Sie behält sich vor, einen Anwalt einzuhalten um Schadenansprüche anderer Eigentümer gegen uns festzuhalten 12.03. ... Die Ignoranz und Rücksichtslosigkeit, sowie der Egoismus mancher Eigentümer ist erschreckend."
Schaden durch Einbruch - Wer haftet
vom 19.4.2007 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Es geht uns nun um eine grundsätzliche Aussage eine Rechtsanwaltes in Berlin ob und inwieweit der Eigentümer haftbar ist, wenn von aussen die Mietsache beschädigt wird, respektive garnicht gebrauchsfähig ist / war, da ja die Scheibe wie eine Katzenklappe in einer Tür herausgedrückt werden konnte, also offensichtlich nicht richtig im Rahmen montiert war. ... Zu bemerken wäre auch noch, daß vor kurzem der Vertreter der HV ebenfalls vor Ort war da an dem anderen Fenster innenseitig ein Sprung ist, die Aussage dazu war daß wäre es aussen der Eigentümer zahlen müsste.