HAt man als Einzelbürger ein Recht gegen Bundesgesetze vorzugehen, die gegen das Völkergewohnheitsrecht verstossen ? ... Vielfach wird argumentiert, dass die Gleichstellung der Homosexuellen gegen den besonderen Schutz der Ehe im GG im verstoßen würden, allerdings geht dies nicht so weit, als das Strafvorschriften neu erhoben werden können, da die einerseits zum einfachen Recht zählen und andererseits das im GG vorhandene Sittengesetz, anders als andere Regelungen von den moralischen Vorstellungen einer Gesellschaft abhängen. ... Der Art. 25 dient daher auch Staaten untereinander vor dem IGH als auch Behörden als "Kontrolle" um möglicherweise Völkerrechtsfeindliche Gesetze nicht in Bundesdeutsches Recht einfliessen zu lassen ..." http://de.pluspedia.org/wiki/Völkerrechtsklausel Schützt also das GG nunmehr wegen der geänderter Völkerrechtlichen Bestimmungen auch die Homosexuellen ?