Rückabwicklung Hausverkauf
Nach einigen Verstimmungen wegen Problemen mit den am Bau beteiligten Handwerkern, die sich bei der Beseitigung kleinerer Mängel im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht, quer stellten, verlangt nun der Käufer des Hauses über seinen Anwalt die Rückabwicklung des Kaufvertrages. ... "Nebenfrage": Falls es tatsächlich zu einer Rückabwicklung kommen sollte, habe ich dann Anspruch auf eine mietähnliche Nutzungsentschädigung für die fast 3 Jahre, die der jetzige Eigentürmer in dem Haus gewohnt hat und evtl. für bauliche Veränderungen die er in dieser Zeit durchgeführt hat?