Kaufvertrag für Haus
vom 27.7.2014
70 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Philipp Wendel / Winnenden
Wir wollen unser Wohnhaus (35 Jahre alt) privat verkaufen. Im Entwurf des Kaufvertrages (Notar des Käufers) steht: Vom Gewährleistungsausschluß ausgenommen sind Ansprüche auf Schadenersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, wenn die Verkäuferin die Pflichtverletzung zu vertreten hat und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Verkäuferin beruhen. ... Wir haben im Kaufvertrag auf verschiedene behobene Mängel hingeiwesen.